Gemeinderat Zell: 18 Stimmen, mehr nicht!
6662 Wahlberechtigte ab 16 Jahren bestimmen am Sonntag, 9. Juni, darüber, wer in den nächsten fünf Jahren im Zeller Gemeinderat sitzt. Das Gremium hat 18 Mitglieder und genau so viele Stimmen können insgesamt auch vergeben werden. Dass die Auszählung der Wahl dennoch zur kleinen Rechenaufgabe für die Wahlhelfer wird, liegt an den verschiedenen Möglichkeiten, die 18 Stimmen zu verteilen. So ist es möglich, einzelnen Kandidaten oder Kandidatinnen drei Stimmen zu geben und anderen nur jeweils eine, aber auch weniger als 18 Stimmen können verteilt werden. "Am Ende dürfen die 18 möglichen Stimmen zwar unter-, aber nicht überschritten werden", so Zells Hauptamtsleiter Ulrich Reich.
Inzwischen liegen die Stimmzettel zur Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl in den Zeller Haushalten bei den Wahlberechtigten. Den Stimmzettel zur Europawahl gibt es im Wahllokal. "Man hat mehr Zeit, um in Ruhe zu überlegen, wem man seine Stimme gibt", begründet Ulrich Reich die Kreuzchenvergabe im "Homeoffice". Dass die Wähler mit bereits erledigter Stimmabgabe am Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr in ihren zugeteilten Wahllokalen auftauchen, hat auch praktische Gründe. "Die Wahl soll zügig ablaufen", so Reich.
Denn: Wer erst in der Wahlkabine darüber brütet, ob er Kandidat X nun eine Stimme geben soll oder gar drei und das Ganze nochmals nachrechnet, hält schlichtweg den Betrieb auf.
Damit dies nicht passiert, sollten die aneinanderhängenden, aber perforierten, vier Stimmzettel (vier Listen mit Bewerbern) zur Gemeinderatswahl Zell natürlich auch ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Genauso übrigens wie die Wahlbenachrichtigung. Wer beides vergisst, sollte zumindest seinen Personalausweis dabei haben. Wählen kann er dennoch, denn im Wahllokal sind Stimmzettel für solche Fälle vorrätig.
Es gibt einiges, was einen Stimmzettel ungültig machen kann. Ulrich Reich nennt den häufigsten Grund: "Wer mehr als die erlaubten 18 Stimmen insgesamt vergibt, wählt ungültig". Auch wer irgendwelche Hassparolen oder Beleidigungen auf den Stimmzettel schreibt, hat am Ende schlechte Karten. Und nicht zuletzt sollte der Stimmzettel auf keinen Fall irgendwo mit vollem Namen unterschrieben werden - übrigens auch nicht mit beispielsweise "Gruß aus der Hauptststraße, gelbes Haus, 3. Stock, Tür links". Das widerspricht dem Prinzip der geheimen Wahl und macht die Wahl ungültig. Auch wer seinen Hund am Stimmzettel ausgiebig nagen ließ, könnte ungültig gewählt haben.
Hilfe ist erlaubt
Aber das sind die Ausnahmen, erklärt Reich. Keinen Fehler macht übrigens, wer den Stimmzettel seiner Lieblings-Kandidatenliste abtrennt und gar nicht erst ausfüllt. In solchen Fällen erhalten alle Kandidaten automatisch jeweils eine Stimme. Noch eine Besonderheit im Wahllokal: Wer durch eine Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, kann in den barrierefreien Wahllokalen mit einer Begleitperson wählen oder aber die Wahlhelfer um Unterstützung bitten.
WAHLLOKALE ZELL: In der Kernstadt Zell sind die Wahllokale im Kulturzentrum und im Rathaus. Unterharmersbach wählt in der Schwarzwaldhalle, Unterentersbach im Rathaus, Oberentersbach in der Imkerschule.