Gengenbach: Bebauungsplan „Binzmatt IV“ rechtssicher

Auf dieser Wiese ist im Bebauungsplan "Binzmatt IV" in Gengenbach ein Mischgebiet ausgewiesen. ©Thomas Reizel
Der Gemeinderat der Stadt Gengenbach hat am Mittwoch nach 19 Jahren den Bebauungsplan "Binzmatt IV" verabschiedet. Obwohl der Edeka-Markt Schneider und der Textilfachhandel AWG (Alle werden glücklich) in der Breslauer Straße seit Jahren angesiedelt und in Betrieb sind, ist das 2004 begonnene Bebauungsplanverfahren erst jetzt rechtssicher.
Diese Betriebe wurden seinerzeit genehmigt, weil der Bebauungsplan nach dem Verfahrensstand die Planreife erlangt hatte und die Betriebe daher planungsrechtlich zulässig waren. Thomas Kernler (Zink-Ingenieure) sagte am Mittwoch, dass er in seiner beruflichen Laufbahn bisher kein längeres Bebauungsplanverfahren zu betreuen hatte.
Insbesondere werden im Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: Im Sondergebiet kann der Edeka-Markt die Verkaufsfläche geringfügig von 1850 auf 2000 Quadratmeter erweitern. Sollte hingegen der Textilmarkt im Mischgebiet einmal schließen, wird kein weiterer genehmigt, weil der Bebauungsplan den "zentrenrelevanten Handel" für diesen Teil des Bebauungsplans ausschließt.
Mischgebiet auf freier Wiese
Möglich wären in diesem Teilbereich insbesondere Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe ohne zentrenrelevante Sortimente, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe und E-Tankstellen. Im Sondergebiet, in dem Edeka angesiedelt ist, sind Nutzungen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Edeka-Markt stehen, zulässig.
Anwohner hatten die Grundlagen, welche in der schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegt wurden, angezweifelt und angemerkt, dass insbesondere die Anlieferungen sowie die Verkehrssituation nicht realistisch beurteilt worden seien. Es würden mehr als eine Anlieferung in der Zeit von 6 bis 7 Uhr stattfinden.
Doch Kernler sagte, dass die nochmalige Überprüfung von aktuell durch den Betreiber des Edeka-Marktes erhobenen Zahlen keine geänderten Ausgangsdaten erbrachten und im Gutachten lediglich an einem Immissionsort im Plangebiet selbst und an der Grenze zum Wohngebiet „Binzmatt V“ Überschreitungen festgestellt wurden, welche durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan (bauliche Maßnahmen an zukünftigen Gebäuden im Mischgebiet und der Errichtung einer Lärmschutzwand) eingehalten werden.
In der Untersuchung wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen betrachtet. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass auch die maßgeblichen Lärmwerte unter Berücksichtigung baulicher Maßnahmen an der zukünftigen Bebauung im Mischgebiet eingehalten werden.
Thomas Kernler wies darauf hin, dass für das gegenüberliegende „Hukla-Areal“ derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird, in welchem zu gegebener Zeit schalltechnische Untersuchungen durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen würde auch die gegenüberliegende Wohnbebauung in die Berechnungen einbezogen und berücksichtigt. Das bestätigte Bürgermeister Erny in der Gemeinderatssitzung.
"Deckel draufmachen"
Auch weitere Einwände fanden keine Berücksichtigung. Die Anbindung für Fußgänger- und Radfahrer ins Plangebiet sei gesichert und es entstünden durch den Verkehr auch keine unzumutbaren Staubbelästigungen. "Nach knapp 19 Jahren können wir einen Deckel draufmachen", sagte Ingenieur Thomas Kernler.