Hohberg erhöht den Wasserpreis
Einstimmig änderten die Gemeinderäte die Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hohberg in ihrer Sitzung am 20. November. Das betrifft auch die Benutzungsgebühren.
Rückwirkend erhöht
Die Verbrauchsgebühren erhöhen sich rückwirkend zum 1. Januar 2023 von 2,60 Euro pro Kubikmeter auf 3,01 Euro pro Kubikmeter plus 7 Prozent Umsatzsteuer. Ab 1. Januar 2024 greift eine weitere Erhöhung von 3,01 auf 3,24 Euro pro Kubikmeter. Bürgermeister Andreas Heck sagte, bei 130 Kubik Verbrauch erhöhten sich die Gebühren im Jahresschnitt um 60 Euro. Wasser sei ein wichtiges Gut. Die Wasserversorgung in Hohberg bezeichnete er als sehr gut.
Matthias Rök vom Rechnungsamt erläuterte die Hintergründe. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung Hohberg sei eine Neukalkulation der Wassergebühren notwendig geworden. Diese Erhöhungen resultierten aus höheren Aufwendungen wegen der hohen Inflation sowie den Abschreibungen und Finanzierungsaufwendungen aus den umfangreichen Investitionen. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde die Gebührenkalkulation fremdvergeben.
Der Auftrag wurde an die Allevo Kommunalberatung GmbH aus Obersulm ausgelagert und gemeinsamen mit den zuständigen Ansprechpartnern die Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 und 2024 erstellt.
Für die rückwirkende Erhöhung der Wassergebühren zum 1. Januar 2023 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Dezember 2022 ein Bevorratungsbeschluss gefasst, nachdem die Verbrauchsgebühren um maximal 0,50 Euro pro Kubikmeter von 2,60 auf 3,10 Euro pro Kubikmeter plus Umsatzsteuer erhöht werden können.
Noch vorgelegt
Die Grundgebühren für die Wasserzähler seien nicht verändert worden.
Gemäß der Planung der Folgejahre, sowohl im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Hohberg“, als auch Haushaltsplan der Gemeinde Hohberg, sei ab dem Jahr 2025 die Erwirtschaftung der maximal möglichen Konzessionsabgabe vorgesehen, was dann einer weiteren Erhöhung der Verbrauchsgebühren bedürfe.
Die genaue Höhe werde in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 ermittelt und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden.