Hohberg stimmt deutlich für V4
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am Montag deutlich und frühzeitig zum Autobahnzubringer positioniert: Er sprach sich einstimmig für die Trasse V4 aus. Auch V0 soll das Regierungspräsidium weiter untersuchen.
Das Verfahren um den Autobahnzubringer Süd zwischen B3/B33 und A5 hat zwar erst begonnen – Hohberg will sich aber frühzeitig positionieren. Schon deswegen, weil die meisten Varianten über das Gebiet der Gemeinde führen. Um alle Rechte auszuschöpfen, hat die Verwaltung die Freiburger Rechtsantwaltskanzlei Dohle & Simon eingeschaltet – deren Vertreter Rechtsanwalt Christian Schrader referierte am Montag die rechtliche Seite, der Gemeinderat beauftragte die Kanzlei dann offiziell mit der Vertretung.
Einstimmiger Beschluss
Am Ende kam der Rat zu einem einstimmigen Beschluss für die ursprüngliche Konsenstrasse V4 der betroffenen Hoch3-Gemeinden, die Offenburg inzwischen wieder fallen gelassen hat.
Auch die Trasse V0, also den Ausbau der bestehenden Strecke, soll eingehend untersucht werden. Die Verwaltung soll nun das Regierungspräsidium darauf hinweisen, bei den Planungen besonders auf die Tunnelöffnung des 3. und 4. Gleises beim Ausbau der Rheintalbahn zu achten.
Bürgermeister Klaus Jehle sagte einleitend, einen südlichen Anschluss an die Autobahn wollten alle. Jehle: „Die Fahrzeuge stehen an manchen Tagen bis Niederschopfheim.“ Hohberg müsse nur darauf achten, dass seine Belange gewahrt blieben. Klaus Jehle: „Wir müssen alle Schutzgüter abwägen.“
Der Autobahnzubringer sei im Bundeswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf eingestuft, komme aber zehn Jahre zu spät. Jehle: „Das hat jetzt eine hohe Priorität beim Land.“ Wichtig war ihm die Abstimmung zwischen den Plänen der Bahn und dem Autobahnzubringer. Beides berühre Hohberger Gebiet.
Der Bürgermeister stellte die einzelnen Trassen vor. Am Ende blieb als vernünftige Lösung nur die V4 übrig. Ursprünglich hatte als Ergänzung die Verwaltung die Variante V4a ins Gespräch bringen wolle, die als Querspange V1 und V4 verbindet – dem wäre aber zu viel Wald zu Opfer gefallen, wie etliche Gemeinderäte sagten. Klaus Riehle (SPD): „Hände weg vom Wald!“
Die Variante wird erst einmal zurückgestellt. Jede Variante werde von den Planern abgewogen. Man rede von rund zehn Jahren Planungs- und Bauzeit, so Klaus Jehle.
Rechtsanwalt Christian Schrader stellte klar, dass der Zubringer etliche Gemeinden entlasten soll. Der Start des Verfahrens sei vor kurzem mit der frühen Öffentlichungsbeteiligung erfolgt. Schrader: „Wir steigen früh in das Verfahren ein, auch mit eigenen Ideen.“ Die Variante V4 habe den Vorteil, nahe an der Hohberger Gemarkungsgrenze zu liegen. Den weit südliche liegenden Varianten V5 gaben er und Bürgermeister Klaus Jehle wenig Chancen. Hermann Pfahler (SPD) sagte, das Regierungspräsidium berücksichtige bei den Planungen nicht den Bahnausbau – das müsse es dringend tun. Die V0 fand er gut, weil die Straße mit einem begrünten Deckel versehen werden kann – als Naherholungsgebiet.
Marco Gutmann (Freie Wähler Hohberg) fand es unverständlich, dass der Ausbau der bestehenden Straßen (V0) nicht berücksichtigt wird: „Das ist die flächenschonendste Variante.“ Dennoch war ihm ein Konsens für V4 wichtig – mit einer Entschärfung der 90-Grad-Kurve.
Auch Thomas Schaub (CDU) sprach von der Konsenstrasse V4, wollte darin aber die Bürgerinnen und Bürger einbezogen wissen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auf jeden Fall solle man für andere Varianten offenblieben, wenn beim Verfahren wie der Umweltverträglichkeit etwas passiere. Marco Gutmann wies allerdings darauf hin, dass V4 schon untersucht sei.
Wolfgang Schilli (Freie Wähler) wies darauf hin, dass sich für die Feuerwehr massiv etwas ändert, wenn der Zubringer auf Hohberger Gebiet liege – dann sei sie auch für die Autobahn zuständig; und für den Bahntunnel.
Der ehemalige SPD-Gemeinderat Ewald Zefferer meldete sich in der Fragestunde zu Wort und sagte, bereits 1972 habe man eine fertige Trasse gehabt – die spielt nur keine Rolle mehr, wie Klaus Jehle antwortete. Martin Braunstein von den Binzburghöfen fragte, ob es für die Varianten 5a bis c Ko-Kriterien gebe – davon sei er stark betroffen. Rechtsanwalt Schrader betonte noch einmal, den V5-Varianten gebe er wenig Chancen.