Hohberger Rat stimmt drei Verträgen zu
Der Gemeinderat votierte am Montag einstimmig für den Abschluss von drei Verträgen mit der Transnet-BW GmbH. Damit will die ihr Freileitungsbauvorhaben Höchstspannungsfreileitung 380 kV, Daxlanden-Eichstetten auf den Gemeindegrundstücken einschließlich den Bewilligungen zur Eintragung von beschränkten persönlichen Grunddienstbarkeiten in den Grundbüchern der Gemeindegrundstücke gemäß der Anlagen 3 bis 5 umsetzen. Der Gesamtbetrag der Entschädigungen und des Entgeltes beläuft sich auf 85.992 Euro.
Bereits vorgestellt
Kämmerer Christof Kaiser erläuterte, die Transnet dürfe nach den Verträgen die Grundstücke nutzen, dafür gebe es die Entschädigungen. Thomas Schaub (CDU) kritisierte die „unsinnige Umleitung wegen der Brachvögel, das sei ökonomischer Unsinn. Schaub: „Der brütet auch unter den Leitungen.“ Man habe das mehrmals angemahnt. Durch die Umleitung liefen die Stromleitungen näher an Niederschopfheim. Für Menschen sei das offensichtlich kein Problem, für Vögel schon.
In den Gemeinderatssitzungen vom Februar und Juli wurde das Planfeststellungsverfahren über die Netzverstärkung als Ersatzneubau der etwa 120 Kilometer langen 220-KV-Freileitung und dem Ausbau der Übertragungskapazität auf 380 KV dargestellt. So steht es in der Vorlage aus der Verwaltung, erstellt von Kämmerer Christof Kaiser und Manuela Lehmann. Von Februar bis März fand die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme durch die Bürger in den Gemeinden und Städten Meißenheim, Hohberg, Neuried, Schutterwald und Offenburg und eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Verbände statt. In dieser Zeit wurde eine Einwendung von einem Grundstückseigentümer erhoben, die entsprechend dem Anhörungsverfahren an das Regierungspräsidium Freiburg zugeleitet wurde.
Drei Verträge
Zur Realisierung des Leitungsbauvorhabens auf den gemeindeeigenen Grundstücken sind noch die entsprechenden drei Nutzungsverträge einschließlich der Erteilung der Bewilligungen abzuschließen. Diese beinhalten die Errichtung der Stromleitungsmasten und der Freispannungsleitungen mit Zubehör, einschließlich der Steuer- und kommerziell genutzter Telekommunikationskabel. Die Gemeinde erhält hierfür im Gegenzug für die eingeräumten Nutzungen der Grundstücke von der Transnet-BW GmbH für die betroffenen Grundstücke jeweils eine einmalige Entschädigung.
Diese untergliedern sich in Abhängigkeit der Nutzungsarten der Grundstücke in eine Entschädigung für die Überspannung, eine Entschädigung für die Errichtung der Masten sowie ein Entgelt für das Verlegen von Steuerkabeln und Telekommunikationskabel. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der Transnet-BW GmbH abzuschließen.