Irritationen wegen Baumfällungen in der Schonzeit
In Bohlsbach sind Bäume gefällt worden – während eigentlich Schonzeit war, wie sich ein OT-Leser wunderte. Warum das in diesem Fall gesetzlich im Rahmen und auch notwendig war.
Warum sind in Bohlsbach Bäume innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Schonfrist vom 1. März bis zum 30. September gefällt worden?
Mit dieser Frage hat sich ein Leser ans Offenburger Tageblatt gewandt. Dabei bezog er sich auf Bäume neben dem Gelände des Tennisclubs Bohlsbach in einer Art „Biotop“ und einige Bäume neben dem Hartplatz des TuS Bohlsbach, die im März gefällt wurden, „ohne dass ein Anlass bestand“.
Ortsvorsteherin Nicole Kränkel-Schwarz erklärte auf Anfrage, dass die Bäume beim TuS aus zwei Gründen weg mussten: Zum einen wegen einer Baumaßnahme des Vereins – dort soll ein Winterrrasenplatz hin – zum anderen waren die Bäume nach einigen Sturmschäden nicht mehr sicher und mussten entfernt werden.
Erhöhter Anspruch
Schäden waren auch ein grund für die Fällung der Bäume beim Tennisplatz: „Aufgrund der räumlichen Nähe zur Tennisanlage und zum Fußballplatz sowie durch die Nutzung der Fläche von Jugendlichen ergibt sich ein erhöhter Anspruch an die Verkehrssicherheit“, teilte die Stadt Offenburg auf OT-Anfrage mit.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde laut Pressemitteilung an dem Baumbestand eine visuelle Baumkontrolle durchgeführt.
Dabei sei festgestellt worden, dass bei einigen Bäumen aufgrund verschiedener Schadsymptome wie zum Beispiel Gipfel- und Astbrüche oder offene Zwiesel mit dem zeitnahen Versagen der Stand- und Bruchsicherheit gerechnet werden musste.
„Bei den stark vorgeschädigten Bäumen bestand akuter Handlungsbedarf, eine zeitnahe Fällung war zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich“, heißt es vonseiten der Stadt. Bei der öffentlichen Grünfläche am Tennisplatz handle es sich des Weiteren laut Stadt nicht um ein kartiertes Biotop.
„Ich gebe zu, die Maßnahme am Tennisplatz war ein richtiger Kahlschlag“, so Kränkel-Schwarz. „Es soll aber demnächst ein Treffen aller Beteiligten stattfinden, in dem es darum geht, wie der Bereich dort wieder Ordnung gebracht werden soll.“ Allgemein sei die Ortsverwaltung Bohlsbach darauf bedacht, gefällte Bäume zu ersetzen.
„Im vergangenen Jahr haben wir 30 Bäume gepflanzt“, so Ortsvorsteherin Kränkel-Schwarz. „Das sind bei Weitem mehr, als gefällt wurden. Neue Bäume werden nur nicht immer an der Stelle gepflanzt, wo welche entfernt wurden.“
HINTERGRUND: Laut § 39 BNatSchG sind Fällungen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, auch außerhalb des vorgegebenen Zeitraums zulässig, wie die Stadt Offenburg mitteilt. Eine Genehmigung ist demnach nicht notwendig, die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz) wurde vor der Durchführung der Fällungen durch die Technischen Betriebe Offenburg informiert.