Junker-Hubschrauberlandeplatz: Anwohner reichen Klage ein
Mitte Dezember 2016 hatte das Regierungspräsidium Freiburg einen von der Firma Junker in Gengenbach beantragten Hubschrauber-Sonderlandeplatz genehmigt. Dagegen reichte am Freitag der Offenburger Rechtsanwalt Strempel im Auftrag von Anwohnern eine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg ein.
»Im Auftrag von betroffenen Anwohnern habe ich heute gegen die der Firma Junker vom Regierungspräsidium Freiburg erteilte Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes in Gengenbach beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage eingereicht«, teilte Rechtsanwalt Gregor Strempel am Freitagabend dem OT mit. »Die Klage hat aufschiebende Wirkung – das heißt, der Landeplatz darf derzeit weder gebaut noch betrieben werden«, merkte Strempel noch an, der Mandanten im Gewerbegebiet vertritt.
Landeplatz ist Voraussetzung für Junker-Großprojekt
Rückblick: Am 10. April kündigt Fabrikant Erwin Junker an, den Hauptsitz seines Maschinenbau-Unternehmens mit weltweit 1250 Mitarbeitern nach Gengenbach verlagern zu wollen. Auf dem früheren Hukla-Holzlagerplatz wolle Nordrachs größter Arbeitgeber für 15 Millionen Euro neben Verwaltung und Halle für Endmontage, Abnahme und Kundeneinweisung der in Osteuropa produzierten Hochgeschwindigkeits-Schleifmaschinen eine Akademie mit 30 Einzelzimmern, Hörsaal für bis zu 100 Besuchern plus Restaurant bauen. 300 bis 320 Arbeitsplätze sollen in Gengenbach entstehen. Bürgermeister Thorsten Erny spricht von einer »Jahrhundert-Chance für Gengenbach«. Am 23. September 2014 unterschreiben Junker und die Stadt im Notariat Gengenbach den Kaufvertrag für das 25 697 Quadratmeter große Gelände im Gewerbegebiet »Kinzigpark II«.
Voraussetzung für dieses Großprojekt sei ein Hubschrauber-Landeplatz auf dem Flachdach des fünfstöckigen Verwaltungsgebäudes, wie es am 4. August 2015 heißt, als die Maschinenbaufabrik am L99-Kreisel das Baustellenschild für den künftigen Hauptsitz enthüllt. Erwin Junker ist dazu per Hubschrauber angereist.
Am stärksten betroffene Anwohner wehren sich
Das Regierungspräsidium informiert am 14. Dezember 2016 über grünes Licht für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz auf dem geplanten Neubau der Firma Junker. Ein Flugbetrieb ist demnach montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr möglich – und im Schnitt 60 Flugbewegungen pro Monat. Von einem »großen Teilerfolg« spricht daraufhin Rechtsanwalt Dirk Knop als Sprecher der Bürgerinitiative »Junker Fluglärm«, die am 1. Februar 2016 das RP aufgefordert hat, diesen Landeplatz nicht zu genehmigen: »Die Firma Junker hatte ursprünglich einen Flugbetrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr beantragt«. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen würden, so Knop, werde die Bürgerinitiative nach Überprüfung durch Hansjörg Melchinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Luftverkehrsrechtsexperte, das weitere Vorgehen beschließen.
Die Bürgerinitiative beschließt am 21. Dezember laut Knop: Die am stärksten betroffenen Anwohner legen Rechtsmittel gegen die Genehmigung des Hubschrauber-Landeplatzes ein und werden dabei durch die Bürgerinitiative unterstützt.