Keine eigenen Aufgaben im Ort
Nach dem Willen des Ortschaftsrats wird zukünftig auch in Schutterzell ein Gemeindevollzugsdienst tätig sein – allerdings soll die Dienstanweisung für ganz Neuried gelten.
Gegenstand der Tagesordnung des Schutterzeller Ortschaftsrats am Mittwoch war unter anderem die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes (GVD). Hintergrund war ein Antrag der SPD-Fraktion des Neurieder Gemeinderates, der zunächst vom Gemeinderat zur Vorberatung an die Ortschaftsräte weiter geleitet wurde (wir berichteten).
Mögliche Aufgaben
Vom Schutterzeller Ortschaftsrat war nun zu klären, ob im Rahmen der entsprechenden Dienstanweisung der Gemeinde auch in Schutterzell ein GVD eingerichtet werden – bisher gibt es ihn nur in den Ortsteilen Altenheim und Ichenheim – und welche Aufgaben er gegebenenfalls übernehmen soll.
Dazu nannte Ortsvorsteher Thomas Eble (FWV) eine Reihe von möglichen Aufgaben, die für Schutterzell in Frage kommen können. Das war Ausgangspunkt für eine längere Diskussion. Grundsätzlich stand man der Einführung eines GVD nicht ablehnend gegenüber, man befürchtete aber, dass es dadurch auch zu Unstimmigkeiten im Dorf kommen könne. Aus der Diskussion ergab sich auch, dass auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Neurieder Ortsteile eine einheitliche Regelung nicht möglich sei. Andererseits wurde ein spezieller Aufgabenkatalog für Schutterzell auch nicht gewünscht. In diesem Zusammenhang wies Eble darauf hin, dass man auch keinen speziellen Aufgabenkatalog für Schutterzell aufstellen, sondern aus der gesamten Dienstanweisung lediglich die Aufgaben aufnehmen müsse, die für Schutterzell zutreffen.
Sein Beschlussvorschlag: In die Dienstanweisung des GVD für die Gemeinde Neuried soll auch der Ortsteil Schutterzell aufgenommen werden. Das Hauptaufgabengebiet des GVD soll der Vollzug und die Überwachung der Rechtsverordnungen der Gemeinde sein. Grundsätzlich soll die Dienstanweisung für alle Ortsteile gelten, aber auf Ortsteile bezogene Aufgaben sollen aufgenommen werden. Dienstvorgesetzter ist der Ortsvorsteher. Für Schutterzell sind drei Stunden vorzusehen. Dem Vorschlag folgte der Ortschaftsrat.