Mieterbund will Mietspiegel
Das Ziel für Neuried: Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Klaus Person von der Gemeindeverwaltung: Mietspiegel ist nicht zwingend vorgeschrieben, wie haben aber eine Mietpreisbremse.
Die Gemeinde Neuried braucht einen qualifizierten Mietspiegel. Das hat der Vorsitzende vom Mieterbund Offenburg-Lahr in einem Schreiben an Bürgermeister Jochen Fischer gefordert.
Seit dem 5. Juni dürften die Mieten bei Wiedervermietungen in Neuried höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Denn auch in Neuried gelte nun aufgrund einer Verordnung der Landesregierung die Mietpreisbremse. In dieser Mietpreisbegrenzungsverordnung sind 89 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg aufgeführt, bei denen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Dazu gehört auch Neuried.
Zur Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete sei der qualifizierte Mietspiegel das beste und zuverlässigste Instrument, sagt Rainer Wünsch und hat sich an Bürgermeister Jochen Fischer gewandt und in einem Schreiben mitgeteilt, dass aufgrund dieser Verordnung vom Land Baden-Württemberg die Erstellung eines Mietspiegels in Angriff genommen werden sollte.
Der Mieterbund empfiehlt Wohnungssuchenden, die Miethöhe zu prüfen, der Mietervereins helfe dabei. Die Mietpreisbremse solle die Auswirkungen des Wohnungsmangels abfedern und verhindern, dass das Wohnen für noch mehr Menschen zu einem unbezahlbaren Luxusgut oder einem Armutsrisiko werde, so Wünsch. Die Kosten zur Erstellung eines Mietspiegels könnten erheblich reduziert werden, wenn mit den Gemeinden Meißenheim und Kappel-Grafenhausen in Kooperation ein Mietspiegel erstellt werde. Bei diesen Gemeinden gelte ebenfalls die Mietpreisbremse. Das Land Baden-Württemberg stellt Fördermittel zur Verfügung, bei Erstellung von gemeinsamen Mietspiegeln.
◼ Der Mieterverein-Offenburg, Grabenallee 22, Offenburg, • 07 81 / 970 81 42.
Bauamtsleiter Klaus Person ist in der Gemeindeverwaltung unter anderem für das Thema Mietspiegel verantwortlich. „Nein, die Gemeinde Neuried hat keinen“, antwortet er auf unsere Anfrage. Der sei auch nicht zwingend. Bis jetzt habe es dazu keinen politischen Anstoß gegeben – also keine Initiative des Gemeinderats. „Es ist eine aufwendige Geschichte“, weiß Person. Die meisten Kommunen müssten dafür einen externen Dienstleister beauftragen. Allerdings gebe es bereits eine Mietpreisbremse in Neuried.
Verordnung vom Juni
Die ergebe sich aus dem Gesetzblatt vom 3. Juni 2020 der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg.
Darin seien etliche Gemeinden genannt – auch Offenburg, Lahr und Neuried. In der Studie dazu gehe es um Wohnungsversorgungsgrad, Höhe der Mieten und Mietpreisdifferenz.
Bei der Mietpreisbremse in den Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten dürfte zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überstiegen werden. Dies gelte nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs allerdings nicht für Neubauten und für umfassend modernisierten Wohnungen. Die Vergleichsmiete werden aus drei vergleichbaren Objekte ermittelt. Der Vermieter müsse beweisen, dass sein Angebot höchstens zehn Prozent höher liegt.
In Neuried sei der Markt in der Tat angespannt – aber die Gemeinde habe sich in den vergangenen Monaten sehr darum bemüht, günstigen Wohnraum zu schaffen. 15 Wohnungen in Schutterzell, neun in Altenheim, wenn die Alte Bahnhofswirtschaft wird – und in Ichenheim seien nun acht neue Sozialwohnungen bezugsfertig.