Mutter über Entscheidung der Staatsanwaltschaft entsetzt

©Marc Mudrak
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat das Verfahren gegen einen 30-jährigen Flüchtling, der im April im Offenburger Hallenbad mehrere Kinder sexuell motiviert berührt haben soll, eingestellt. Die Mutter, die den Vorfall angezeigt hat, ist über die laxe Justiz »maßlos enttäuscht« und sieht »weiteren Tatbeständen Tür und Tor geöffnet«.
»Ich hab’ viermal laut aufgeschrien«, beschreibt Maike Sicre ihre Reaktion, nachdem sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft Offenburg gelesen hatte. Darin wurde die Mutter zweier Töchter darüber unterrichtet, dass das Verfahren gegen einen 30-jährigen afghanischen Staatsbürger wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs zulasten von sechs Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren eingestellt wurde. Sicre hatte den Vorfall zur Anzeige gebracht und zeigt sich nun entsetzt über die Entscheidung der Justiz. »Es ist der komplett falsche Ansatz, solche Dinge totzuschweigen oder zu beschönigen«, sagt Sicre. Es sei ihr egal, wo der Mann herkomme, aber sie wolle eine gewisse Gerechtigkeit verspüren. Für sie stelle sich nun die Frage, wie sich die beschuldigte Person in Zukunft verhalten werde, nachdem die Staatsanwaltschaft für den Vorfall noch nicht einmal einen Tadel ausgesprochen habe. Das Urteil sei nicht abschreckend, im Gegenteil: Weiteren Tatbeständen würden Tür und Tor geöffnet, befürchtet Sicre.
»Tatsachen verdreht«
Was die Mutter richtig aufregt, ist, dass sie durch die Begründung der Staatsanwaltschaft die Tatsachen verdreht sieht. Dort heißt es sinngemäß, dass die Kinder durch Herumalbern den Mann animiert hätten, sie zu berühren. »Das war mitnichten der Fall«, betont Sicre. Ihre Töchter seien bestürzt gewesen, nachdem sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft gelesen hätten: »Mama, das sieht ja jetzt so aus, als ob wir die Schuldigen wären.«
Die Kinder (fünf Mädchen, ein Junge) hatten unter anderem ausgesagt, von dem 30-Jährigen in den Po gekniffen und am Oberschenkel gehalten worden zu sein. Der Beschuldigte habe außerdem das Bikinioberteil eines Mädchens so weit nach unten gezogen, dass ihre Brust zu sehen gewesen sei, und versucht, der Elfjährigen in den Schritt zu fassen. Ein Begleiter des Beschuldigten soll am Beckenrand gestanden und deutlich sichtbar eine Errektion gehabt haben.
Nur »Herumalbern«?
Die Ermittlungen und Befragungen weiterer Zeugen hätten ergeben, dass den von den Kindern beschriebenen Handlungen eine Beteiligung des Beschuldigten an Ballspielen der Kinder vorausgegangen sei, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der 30-Jährige habe sämtliche ihm zur Last gelegten Handlungen bestritten.
Die Situation sei von den Kindern gegenüber der Bademeisterin als »Herumalbern« beschrieben worden, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Die Kontakte seien kurz und flüchtig gewesen und seien während eines Spielgeschehens erfolgt. Aus dem Umstand, dass die Kinder an der nackten Haut berührt worden seien, könne nicht zwingend eine Sexualbezogenheit geschlossen werden, da Kinder im Schwimmbad naturgemäß nur gering bekleidet seien und der Beschuldigte für die Durchführung der Handlungen auf der nackten Haut keine Körperstellen habe freilegen müssen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Ebenso verhalte es sich mit dem Ziehen am Bikini und Freilegen der Brust. Auch dies könne nicht eindeutig als sexuelle Handlung qualifiziert werden, sondern Teil des Herumalberns gewesen sein, so die Staatsanwaltschaft. Zwischen den Handlungen des Beschuldigten und einer eventuell vorhandenen Erektion eines Begleiters könne kein Zusammenhang hergestellt werden. Auch hier liege kein strafbares Handeln vor.
Maike Sicre will diese Sichtweise der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Sie will sich von einem Anwalt beraten lassen und prüfen, ob sie Rechtsbeschwerde einlegt.
INFO: Der Fall stößt auf großes Medieninteresse. Maike Sicre hat sich bereits in TV-Beiträgen bei »Panorama« (ARD) und der ZDF-»Drehscheibe« geäußert. Am Donnerstag, 20.15 Uhr, will der SWR in »Zur Sache, Baden-Württemberg« im Dritten berichten.