Beleidigung im Gifiz-Strandbad: Prozess gegen 46-Jährigen
Vier Polizeistreifen mussten im Juni 2015 zum Gifiz-Strandbad ausrücken. Der Grund: eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Dabei sollen auch Beleidigungen gefallen sein. Am Mittwoch wurde deshalb ein 46-jähriger Offenburger vor dem Amtsgericht angeklagt.
»Erst kommt er mit Körperverletzung. Damit ist er nicht durchgekommen, jetzt kommt plötzlich Beleidigung«, sagte ein 46-jähriger Angeklagter am Mittwoch vor dem Amtsgericht Offenburg. Er soll laut Jana Schwiersch, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, eine Person »Scheiß Ausländer« genannt haben. Das streitet der Offenburger jedoch ab: »Ich kenne so viele Ausländer. Das würde ich nicht sagen.« Auch seine 16-jährige Tochter sagte vor Gericht aus, dass sein Vater niemanden beleidigt habe. »Sie haben ihm ins Gesicht gespuckt, und er hat nichts gemacht«, sagte sie. »Ich war die ganze Zeit nebendran. Ich hätte es gehört.«
Sie war im Juni 2015 laut eigenen Aussagen im Gifiz-Strandbad zum Schwimmen. Auch ihre beiden älteren Brüder seien dabei gewesen. Ein Bruder sei ausgerutscht und auf eine andere Person geprallt. So habe die Auseinandersetzung ihren Lauf genommen. Die angestoßene Person habe sich prügeln wollen. »Er hat mich bedroht und gesagt, dass er mich schlägt«, sagte die 16-Jährige. Daraufhin habe sie ihren Vater angerufen, der zu Hilfe kam. »Mir ging’s nur um meine Kinder«, sagte der Angeklagte. Auf Seiten des Beleidigten seien mehre Personen dazu gestoßen. »Das waren sicher 15«, sagte der Angeklagte.
Vier Streifen vor Ort
Es soll zur Rangelei gekommen sein, deshalb habe der Bademeister wohl die Polizei gerufen, wie ein 40-jähriger Polizeioberkommissar vor Gericht sagte. »Das hat sich hochgeschaukelt mit Beleidigungen«, sagte der Zeuge. Als die Polizei – vier Streifen sollen an dem Tag vor Ort gewesen sein – beim Gifiz-Strandbad ankam, hätten die Beamten Geschrei auf dem Parkplatz gehört. Der 46-jährige Angeklagte habe inzwischen das Bad verlassen und die Eingangstür zugehalten, damit die andere Gruppe nicht habe raus können. So habe er laut eigenen Angaben auf die Polizei gewartet.
»Der Angeklagte war aggressiv und provozierend gegen die andere Gruppe«, erinnerte sich der Polizist. »Er hat sich am meisten hervorgetan.« An Beleidigungen könne er sich nicht mehr erinnern, möchte es aber nicht ausschließen. »Er war in der Situation so aufgebracht.«
Zeugen kommen nicht
Ob die beschuldigte Beleidigung tatsächlich gefallen ist, konnte Richterin Eva Weckert nicht entscheiden. Sie vertagte ihr Urteil, da zwei Zeugen – zwei Männer aus der anderen Gruppe – nicht zur Verhandlung erschienen sind. Ihnen droht nun ein Ordnungsgeld von 300 Euro oder ersatzweise drei Tage Ordnungshaft, da sie unentschuldigt fernblieben.