Neue Regelung für Zuschüsse für Zell-Weierbacher Vereine
Zunächst für ein Jahr auf Probe werden die Zell-Weierbacher Vereinszuschüsse nach neuem Schlüssel vergeben. Die neue Konzeption wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, die ihren Vorschlag in der aktuellen Ratssitzung detailliert vorstellte.
Bei der Vergabe der Vereinszuschüsse war es in den Vorjahren zu wiederholten Diskussionen im Ortschaftsrat gekommen. Denn einigen Räten, aber auch Vereinsvertretern erschien das Verfahren zu wenig transparent. Eine Arbeitsgruppe aus Vereins- und Ratsvertretern setzte sich mit dem Thema auseinander. In der aktuellen Ratssitzung wurde das Ergebnis vorgelegt und zur Diskussion gestellt.
Jürgen Wernke (BLZW) stellte dar, dass Vereine als Voraussetzung für den Zuschuss gemeinnützig und im Vereinsregister eingetragen sein müssten. Kern des Vorschlags ist, den Zuschuss aus mehreren Komponenten zusammenzusetzen. Komponente eins ist ein Sockelbetrag, in den Kriterien wie Jugendförderung, eine Pauschale und, sofern vorhanden, der Betrieb eines Vereinsheims einfließen können. Komponente zwei sind »besondere Belastungen«.
Sockelbetrag
In diesen Bestandteil können Härtefälle (zum Beispiel bei Schäden durch Unwetter), Anschaffungen der Vereine (bezogen auf aktuelles Kalenderjahr) und Veranstaltungen (zum Beispiel Auftritte für Kirche und Gemeinde, vorgeschlagen wurden 100 Euro pro Auftritt) einbezogen werden. Abgeleitet wurden von der Konzeption zwei während des Jahres zu stellende Zuschussanträge. Antrag eins (Sockelbetrag) sei bis zum 15. Februar einzureichen, damit im März ausgezahlt werden könne. Antrag zwei (besondere Belastungen) sei bis 31. Oktober zu stellen, eine Auszahlung bis zum Jahresende angestrebt. In der Beratung zeigten sich unterschiedliche Positionen. Günther Wagner (SPD) sprach sich für eine Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Er sah an der neuen Konzeption hinderlich, »dass wir als Rat nicht mehr so flexibel reagieren können«. Hans-Joachim Haas (BLZW) erwiderte, dem Rat seien bisher selten Rechnungen als Nachweis vorgelegt worden. Hermann Siefert (SPD) war skeptisch: »Die Vereinsvorstände haben es bisher gut lösen können bei Vorschlägen für Vereinszuschüsse.« Und Sieglinde Metzler (SPD) stellte sich die Frage, ob das neue System Erleichterungen für Vereine und Ortsverwaltung bringe. Thomas Schmidt (CDU) befürwortete den Vorschlag der Arbeitsgruppe, Carmen Bernhard (BLZW) bezeichnete das neue System als »zeitgemäß und transparent«. Ortsvorsteher Willi Wunsch (CDU) merkte an, dass es auch künftig Diskussionsbedarf geben werde.
Angeregt wurde, das neue System zunächst ein Jahr probeweise einzurichten, Erfahrungswerte abzuwarten. Der Rat modifizierte den Vorschlag der Arbeitsgruppe in Nuancen: zwei Komponenten, wobei für Antrag zwei als Stichtag der 15. August gesetzt wurde. So bleibe für Bearbeitung und Auszahlung mehr Zeit. Beim Sockelbetrag fließt die Zahl der Jugendlichen bis 18 Jahren ein, außerdem wurde der Pauschalanteil als Kriterium auf 200 Euro pro Verein festgesetzt. Auf den Antragsformularen – das unterstrich Wernke – können die Vereine die Zuschussanträge stellen.
Da Vereine in der Vergangenheit vereinzelt aber auch schon darauf verzichteten, Zuschussanträge zu stellen, sollen die Zuschüsse wie bisher eine Möglichkeit darstellen, die in Anspruch genommen werden kann oder auch nicht. Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde mehrheitlich zugestimmt.
"Ortschaftsrat für alle?"
»Ortschaftsrat für alle« in Zell-Weierbach?
Eine besonders »moderne« Form der Bürgerbeteiligung war in der Sitzung des Ortschaftsrats Zell-Weierbach zu beobachten. Dass sich beim Thema Vereinszuschüsse, die künftig probeweise für mindestens ein Jahr nach neu erstelltem Konzept vergeben werden, sachkundige Zuhörer zu Wort melden, die im Vorfeld am Konzept mitarbeiteten, ist nicht zu beanstanden. Zum Problem wird es, wenn die Beratung darunter leidet. Eine Diskussion mit mehreren Akteuren – Ortschaftsrat, Mitarbeiter der Ortsverwaltung und Zuhörern – verläuft dann unstrukturiert, wenn der Vorredner den Diskussionspartner nicht mehr verstehen kann.
Die Konstellation trat nicht zuletzt ein, weil sich Zuhörer, ohne zuvor durch den Ortsvorsteher das Wort erhalten zu haben, rege an der Diskussion beteiligten. Jenseits jeglichem Wunsch nach aktiver Bürgerbeteiligung darf in diesem Fall auf die »Geschäftsordnung für Ortschaftsräte« verwiesen werden. Die Artikel 8 (»Handhabung der Ordnung, Hausrecht«), Absatz 1 und Artikel 11 (»Redeordnung«) regeln den Beratungsverlauf. Daran haben sich auch Zuhörer zu halten. Oder soll das Motto zukünftig heißen »Ortschaftsrat für alle«?