Neuer Direktor des Gengenbacher Amtsgerichts
Das Gengenbacher Amtsgericht hat mit Johannes Huber einen neuen Direktor. Er tritt die Nachfolge von Nicolas Gethmann an, der nach sechs Jahren nun an der Spitze des Kehler Amtsgerichts steht.
»Es ist schön, wieder hier zu sein«, freute sich Nicolas Gethmann am Donnerstagvormittag im Sitzungssaal des Gengenbacher Amtsgerichts. Von 2012 bis November 2018 hielt er »den Betrieb am Laufen«, wie es Christoph Reichert, Direktor des Offenburger Amtsgerichts bei der Verabschiedung sagte.
Der gebürtige Bochumer Nicolas Gethmann wohnt in Kehl und hat dort als neuer Direktor des dortigen Amtsgerichts wie in Gengenbach bislang alle Aufgaben mit Bravur gemeistert, sagte Reichert und zeigte sich davon überzeugt, dass das auch für den Nachfolger Johannes Huber in Gengenbach gilt. »Mit ihm haben Sie einen unserer Besten«, schilderte Reichert dessen Laufbahn.
Zuvor in Kehl
Bis zu seiner Berufung im November 2018 arbeitete er seit 2015 als stellvertetender Direktor des Amtsgerichts Kehl. Davor war er bei der Staatsanwaltschaft Offenburg tätig, unter anderem als Experte für deutsch-französische Rechtshilfeersuchen sowie Ermittlungen nach dem Auffinden von Toten im Grenzgebiet. »Der Leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer bescheinigte ihm eine »gehörige Portion Führungskompetenz und überdurchschnittliche Rechtskenntnisse«, sagte Reichert und erinnerte an ähnliche Bewertungen vorangegangener Stationen, etwa am Landgericht und der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Der so gelobte 46-jährige Huber bezeichnete es als Privileg, in Gengenbach arbeiten zu dürfen, mit einem Augenzwinkern aber auch als gefährlich. »Wenn ich die mittelalterliche Altstadt sehe, könnte ich die Arbeit manchmal vergessen.«
Er lebt mit seiner Frau Katja, die als Rechtsanwältin in einer Offenburger Kanzlei arbeitet, und zwei Kindern (neun und zwölf Jahre alt) in Offenburg-Windschläg. Johannes Huber bildet im Musikverein »Harmonie Bohlsbach« an der Klarinette aus, spielt im Orchester und verbindet mit Gengenbach schöne Erinnerungen, etwa an die Kornebene.
Bedauern und Freude
Bürgermeister Thorsten Erny betonte, dass er den Weggang Gethmanns bedauert, sich gleichzeitig aber freue, dass das Amtsgericht mit der Einführung Hubers wieder komplett ist. Erny hob die Bedeutung dieser Behörde hervor: »Der Zuständigkeitsbereich reicht bis Nordrach. Ohne Amtsgericht würde etwas fehlen«, sagte er. Gleichzeitig forderte er ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum ländlichen Raum: »Es muss alles dafür tun, dass ihm entgegengekommen und nicht nur davon gepredigt wird.« Es dürfe nicht alles in die Großen Kreisstädte abwandern, erinnerte Erny an den Verlust des Notariats und des Krankenhauses als Akut-Klinik.
Gerichtsbarkeit in Gengenbach
Richterin Anne Doll blickte auf die Historie des Amtsgerichts zurück.
- 1360: Gengenbach wird freie Reichsstadt und untersteht nur noch dem Kaiser, hat eigene Gesetze sowie eine hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Heute gilt die Gewaltenteilung.
- 2019: Das Amtsgericht ist zuständig für Berghaupten, Biberach, Gengenbach, Nordrach, Oberharmersbach und Zell a. H. Hier leben rund 32 000 Menschen.
- Verfahren: Es wurden im Vorjahr 150 Straf- und 200 Zivilverfahren bearbeitet. Schwerpunkt aber sind 673 offene Betreuungsverfahren, die oft über Jahre reichen. Hinzu kommen freiheitsentziehende Maßnahmen, etwa Bettgitter in den Pflegeeinrichtungen Gengenbach, Fußbach, Nordrach und Zell a. H.
- Stellen: Gengenbach zählt mit 1,5 Richter- und anderen 9,5 Stellen, etwa in der Verwaltung des Amtsgerichts, zu den kleinen im Land.