Neurieder Rat genehmigt Bauanträge

Änderungen gibt es bei der Biogasanlage. ©Patrick Seeger
Die Bausachen waren am Mittwoch für den Gemeinderat Neuried zwar eine umfangreiche, aber keine intensive Angelegenheit. Die Gemeinderäte winkten alles durch.
Bauamtsleiter Peter Winkels stellte sie vor. Etwas sperrig kam der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für die Änderung und den Betrieb einer Biogasanlage durch den Austausch der Membranfolienspeicher auf den Behältern der Verfahrenslinien 1 und 2 der Gaserzeugung der Biogasanlage Neuried daher.
Es ging um Membranfolienspeicher mit Wetterschutz- und Gasfolie und die Errichtung von Aktivkohleresorbern für die Abscheidung von Schwefelwasserstoff im Rohgasstrom der Verfahrenslinien 1 und 2 der Gaserzeugung der Biogasanlage Neuried in Altenheim. Gestellt hat den Antrag die Badenova WärmePlus GmbH & Co.KG, Freiburg. Der Neubau von vier Garagen für Wohnmobile im Altenheimer Weg war ebenso wenig ein Problem wie die Nutzungsänderung von Bistro und Bar in eine Dreizimmerwohnung in der Ichenheimer Hauptstraße 5. Das Grundstück liegt laut Verwaltung im unbeplanten Innenbereich von Ichenheim. Das ehemalige Kiosk- / Bistrogebäude auf dem Tankstellengelände soll gemäß der Planung in eine Dreizimmerwohnung umgebaut und umgenutzt werden. Dagegen hat das Bauamt keine Bedenken, der Rat auch nicht.
Auch der Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit zehn Wohneinheiten und Tiefgarage in der Kreuzstraße 2, Ichenheim fand Zustimmung. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Ichenheim. An Stelle des alten Wohnhauses, das zwischenzeitlich abgebrochen wurde, soll das Mehrfamilienhaus entstehen. Im Erd- und Obergeschoss sind je zwei Zweizimmerwohnungen und je zwei Vierzimmer-wohnungen geplant. Das Staffelgeschoss als oberstes Geschoss erhält zwei Dreizimmerwohnungen.
Mit 13 Stellplätzen in der Tiefgarage sowie sieben Stellplätzen oberirdisch im westlichen Grund-stücksbereich seien die Vorgaben der Stellplatzsatzung erfüllt, die Verwaltung hat keine Bedenken. Das Wohngebäude füge sich in die Umgebungsbebauung ein.
Der Rat gab grünes Licht für den Antrag auf Befreiung des Standorts für die verfahrensfreie Errichtung eines Carports in der Erwin-Baur-Straße 3, Ichenheim und die Umnutzung eines Tabakschopfs zu einem Wohnhaus in der Hauptstraße 51/1, Ichenheim. Schließlich passierte der Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zur Schaffung einer Einliegerwohnung in der Unditzstraße 10, Schutterzell, den Rat.
Das Bauamt schreibt dazu, das Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Elter in Schutterzell. Es handele sich hier um ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus, das durch einen Umbau im Ober- und Dachgeschoss zu weiterem Wohnraum erweitert werden soll.