Notbetreuung für Kinder in Offenburg wieder angelaufen
Für Kita- und Schulkinder der Klassen eins bis sieben gibt es in Offenburg wie bereits beim ersten Lockdown eine Notbetreuung. Die Stadtverwaltung informiert über die Details.
Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstag beschlossen, dass auch weiterhin an Schulen weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden, teilt die städtische Pressestelle mit. Auch Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen, um die Kontakte deutlich einzuschränken. Für Abschlussklassen und Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) könne von dieser Regelung abgewichen werden, heißt es weiter.
Wer Anspruch hat
Kinder sollen wann immer möglich zu Hause betreut werden. Für Kitakinder und Kinder der Klassenstufen eins bis sieben werde eine Notbetreuung angeboten, informiert die Stadt. Anspruch auf Notbetreuung hätten nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte die Betreuung nicht selber organisieren könnten, weil beide Elternteile bei ihren Arbeitgebern unabkömmlich seien, bei Alleinerziehenden, wenn sie selber bei ihren Arbeitgebern oder im Studium unabkömmlich seien. Dies gelte für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig sei, hätten einen Anspruch auf Notbetreuung, so die Stadt.
Eltern, die für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssten die Notwendigkeit der Inanspruchnahme schriftlich erklären. Diese formlose Erklärung sei der jeweiligen Kita/Krippe, Schule und Schulkinderbetreuung vorzulegen.
In allen Einrichtungen
Alle Einrichtungen der Stadt und die Schulen böten Notbetreuung an, heißt es weiter. Für Kitakinder mit Anspruch auf Notbetreuung gelte dabei grundsätzlich, dass weiterhin die gebuchte Betreuungszeit in der gewohnten Einrichtung und Gruppe in Anspruch genommen werden könne.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis sieben, deren Eltern zwingend auf ein Betreuungsangebot angewiesen seien, sei an den regulären Schultagen und während der üblichen Unterrichtszeit eine Notbetreuung durch die Schulen eingerichtet, ebenso für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, soweit sie nicht bereits wieder in der Präsenz unterrichtet würden.
Darüber hinaus biete die Stadt Offenburg nach der Unterrichtszeit für Grundschulkinder, die für ein städtisches Betreuungsangebot angemeldet sind, eine Notbetreuung im bisherigen Umfang an.
Auf Landesebene werde derzeit eine Regelung bezüglich der Kita-Gebühren vorbereitet. Sobald diese bekanntgegeben wird, werde die Stadt Offenburg entsprechend reagieren.
Die Schulsozialarbeit werde auch in der Zeit der besonderen Einschränkung den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern aufrecht erhalten, so die Stadt.
Auch die Arbeit der Stadtteil- und Familienzentren und des Seniorenbüros werde unter strenger Reduzierung persönlicher Kontakte fortgesetzt, heißt es abschließend.