Ortenberg ergänzt Baustellenfonds um Faktor Corona
Der Ortenberger Gemeinderat hat den Baustellungsunterstützungsfonds für Gewerbetreibende den aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Antragsfrist bis Ende 2021 verlängert.
Bereits am 16. März und somit noch vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie legte der Gemeinderat einen Unterstützungsfonds für die durch die Baustelle entlang der Offenburger Straße und Hauptstraße beeinträchtigten Einzelhandels- und Gewerbebetriebe. Damit möchte die Gemeinde Betrieben und Einzelhändlern helfen, während den Arbeiten zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt über die Runden zu kommen.
„Damals konnten wir allerdings die Auswirkungen der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen noch nicht absehen. Dies machte jetzt auch eine Anpassung unseres Baustellenunterstützungsfonds notwendig“, argumentierte Bürgermeister Markus Vollmer am Montagabend im Gemeinderat. So wird laut Vorschlag der Verwaltung die Geltungsdauer bis einschließlich Dezember 2021 um mehrere Monate verlängert.
Referenzzeit definiert
Für den Zeitraum vor dem 1. September dieses Jahres kann wegen der Pandemie-bedingten Überlagerung mit Negativeffekten auf Handel und Wirtschaft keine Überbrückungshilfe beantragt werden. Als Referenzzeiträume zur Berechnung der Umsatzausfälle durch die Baustelle gelten die Monate nach der Verkehrsfreigabe der Teilortsumfahrung der L 99, ohne Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt. Die Überbrückungshilfe ist nicht für Ausfälle durch die Pandemie gedacht, diese werden gegebenenfalls herausgerechnet. Darüber hinaus werden auch Versicherungsleistungen durch Umsatzeinbußen in Folge der Baustelle eingerechnet, so Vollmer.
Geheimer Beirat
Der Baustellenunterstützungsfonds wird mit einer Geschäftsstelle im Ortenberger Rathaus betrieben. Der Beirat, der über die Vergabe von Mitteln aus dem Fonds entscheidet, besteht aus drei fachkundigen Personen. „Diese werden allerdings nicht öffentlich benannt, sondern deren Zusammensetzung ist nur der Verwaltung bekannt“, informierte Vollmer. Die Beiratsmitglieder sind in ihren Entscheidungen unabhängig.
Voraussetzung für die Gewährung einer Überbrückungshilfe ist, dass sich die Baumaßnahme besonders belastend auf die konkreten Umstände der betroffenen Gewerbebetriebe auswirkt. Leistungen von anderer Seite werden beim Auszahlungsbetrag angerechnet. Im laufenden Haushalt wurden bereits 10 000 Euro für den Unterstützungsfonds eingestellt. Die neue Satzung gilt bereits ab dem 1. November.