Bebauungsplan "Obertal" in Zell-Weierbach

Plötzliche Änderung des Bebauungsplans sorgt für Empörung

Thorsten Mühl
Lesezeit 3 Minuten
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03. März 2021

Laut Bebauungsplan „Obertal“ sind in Zell-Weierbach neben dem ehemaligen Gasthaus „Sonne“ drei Neubauten geplant. Hinzu kommen vier nicht barrierefreie Wohnungen in dem ehemaligen Restaurant. In der Sitzung des Ortschaftsrats hat eine erhöhte Quadratmeteranzahl die Räte stutzig gemacht. ©Archivfoto: Thorsten Mühl

Von abgemachten 192 auf 198 Quadratmetern der Wohngebäude: Eine plötzliche Änderung im Bebauungsplan „Obertal“ hat im Ortschaftsrat Zell-Weierbach für Empörung gesorgt.

Den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Obertal“ hat der vorberatende Zell-Weierbacher Ortschaftsrat befürwortet. Einmal mehr sandte der Rat dabei jedoch ein klares Signal nach außen. Hintergrund: Mit einem kurzfristig auf den Tisch gelegten Änderungswunsch der Planvorgaben wollte man sich nicht, beziehungsweise nur bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, einverstanden erklären. 

Doch der Reihe nach: Wie Sabine Maier-Hochbaum (Stadt Offenburg/Bereich Stadtplanung) darstellte, lieferte die Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange kaum Rückmeldungen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde zur Zurückweisung empfohlen, zwei Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis genommen. Weiterhin sind 21 Wohnungen geplant, 17 davon sollen sich auf die drei Neubauten verteilen, barrierefrei und seniorengerecht ausgeführt werden. Hinzu kommen vier nicht barrierefreie Wohnungen in der historischen „Sonne“. 

Mehr Raum für Grün

Bei der Freiflächen-Gestaltung ergaben sich leichte Änderungen. Bisher wurde von 21 Stellplätzen ausgegangen, die Zahl erhöhte sich aktuell auf 24. Auf Nachfrage erläuterte Daniel Ebneth (Fachbereichsleiter Stadtplanung und Baurecht) in der Sitzung des Ortschaftsrats, dass aufgrund des geänderten Keller-Grundrisses 19 Stellplätze in der Tiefgarage ausgewiesen werden könnten – drei mehr als gedacht. Daher müssten jetzt nur noch fünf Stellplätze oberirdisch ausgewiesen werden, was mehr Raum für Grün ermögliche. 

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Zum Konfliktfall wurde die Festsetzung der absoluten Grundfläche für die drei Wohngebäude im rückwärtigen Bereich. Ausgegangen wurde von einem seitens der Planer zugesagten Wert zwischen 188 und 192 Quadratmetern. Nun war urplötzlich von rund 198 Quadratmetern die Rede. Die Stadtverwaltung sei „ebenfalls überrascht worden“, sagte Ebneth. Begründet wurden die zusätzlichen Quadratmeter mit einem Mehrbedarf für die rollstuhlgerechte Ausführung der Wohnungen. 

In den Fraktionen brodelte es. „Wir wollen, dass man sich an Beschlüsse verbindlich hält“, äußerte ein empörter Heribert Schramm (BLZW). Sieglinde Metzler (SPD) formulierte die eindringliche Bitte, „nichts mehr an den ursprünglichen Werten zu verändern“. Auch Herbert Lenz (CDU) verdeutlichte kühl: „Ich habe die Werte anders in Erinnerung.“ Jürgen Wernke (BLZW) fragte sich, warum die Größe der Baufenster nicht im Plan sichtbar aufgeführt würden. 

„Fadenscheidig“

Die auch von anderen Räten gezogene Parallele zum von diversen Ausnahmen begleiteten Bauvorhaben in der Fuchsgasse wollte die Bauverwaltung nicht als adäquaten Vergleich gelten lassen. Hans-Jörg Haas (BLZW) bezeichnete die Begründung der erhöhten Quadratmeter-Zahl als „fadenscheinig“. Wenn jemand „behindertengerecht“ bauen wolle, sei der Aspekt „rollstuhlgerecht“ bereits enthalten. Ortsvorsteher Willi Wunsch (CDU) zeigte sich gleichfalls überrascht. Sollten zwingende Vorgaben hinter der Erhöhung stecken, ginge das vielleicht in Ordnung. Eine Bekanntgabe ohne Vorabinfo sei aber ärgerlich, zumal der Schritt auch plausibel begründet sein sollte. 

Nach kurzer interfraktioneller Beratung stellte Ortsvorsteher Wunsch den Beschlussvorschlag dar. Der Rat befürworte den Satzungsbeschluss für die erste Planänderung, allerdings nur unter der Bedingung, dass der Quadratmeter-Wert für die drei rückwärtigen Gebäude bei 192 Quadratmetern festgeschrieben werde. Bei einer Enthaltung stimmte der Ortschaftsrat dem Vorschlag zu.

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