Silvesterfeuerwerk verboten: »Stille Nacht« in der Altstadt
Das Abbrennen von Raketen und Böllern in der Silvesternacht und an Neujahr ist auch in diesem Jahr in der Altstadt von Zell verboten. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinderats vom November 2016, der in eine Allgemeinverfügung mündet.
Der Gemeinderat fasste im November 2016 mehrheitlich den Beschluss, in der Altstadt von Zell das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zu verbieten. Darunter fällt das »gängige« Silvesterfeuerwerk vom Chinakracher bis zur Rakete. Die Altstadt ist grob definiert der Bereich zwischen Volksbank und »Hirsch« sowie zwischen Harmersbach und Stadtpfarrkirche.
Das Verbot von Raketen und Böllern in Altstädten ist keine Zeller Erfindung. Die Sprengstoffverordnung Baden-Württemberg enthält bereits den Schutz von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern. Und nach Bränden in der Silvesternacht haben in der Folge zahlreiche Städte und Gemeinden ihre historischen Innenstädte zu böllerfreien Zonen erklärt. So etwa Ettenheim, Gengenbach und auch Zell.
In der vergangenen Silvesternacht wurde das Verbot bereits weitgehend befolgt. Die Hauptstraße von Zell war nahezu menschenleer. Natürlich begrüßten die Zeller das neue Jahr mit Raketen und Böllern, aber eben außerhalb der »Verbotszone«. Ein solches Bild wünscht sich die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr.
Oft gefährliche Situationen
Die Verfügung zum Schutz der Altstadt hat auch im Harmersbachtal seine guten Gründe. In der Vergangenheit waren Hauptstraße, Kreisverkehr, Kirchstraße und Kanzleiplatz oft genug Schauplatz einer wilden, unkontrollierten Knallerei, die auch zu gefährlichen Situationen geführt hatte. »Feuerwerkskörper wurden unsachgemäß verwendet, Gebäude oder Personen wurden oft gezielt beschossen«, schreibt die Stadt. Zwischen den Häusern lag eine undurchdringliche Wand aus Rauch, auf der Straße häuften sich Abfall und Scherben. Dem Vernehmen nach machten Einsatzfahrzeuge in der Silvesternacht sogar einen Umweg, um nicht durch die risikoreiche Hauptstraße fahren zu müssen.
Hinzu kommt, dass ein Brand in der Altstadt ein sehr großes potenzielles Schadensausmaß annehmen könnte; die Häuser stehen in Zells Innenstadt dicht an dicht. Vor einigen Jahren flog eine Silvesterrakete in den historischen Storchenturm und löste die Brandmeldeanlage aus. »Glück war damals, dass die Rakete von selbst erloschen war«, schreibt die Stadt.
Dieses Glück möchte die Stadt Zell nicht über Gebühr strapazieren. Daher wurde im Altstadtbereich über das unterm Jahr sowieso geltende Abbrennverbot für Feuerwerkskörper hinaus auch der 31. Dezember und der 1. Januar ins Verbot mit einbezogen. Nicht erlaubt ist also auch um den Jahreswechsel herum das Abbrennen von Raketen, Chinaböllern, Kanonenschlägen, Schwärmern, Feuertöpfen oder dergleichen. Zuwiderhandlungen können eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen. Die Stadt betont, dass es außerhalb der Altstadt genügend Bereiche fürs Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks gibt.