So entstehen die Steuern und Gebühren in Offenburg
Was kosten Immobilien, Kitas oder Mitgliedschaften? Wo ist es günstiger, wo ist es teurer? Dem widmet sich die OT-Serie »Was kostet das Leben in...?«. Zum Auftakt erläutert Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp, wie Steuern und Gebühren festgelegt werden – und ob Offenburg ein teures Pflaster ist.
Ob es um Hunde, Kindergärten oder Gewerbebetriebe geht: Eine Kommune wie Offenburg erhebt von ihren Bürgern einige Steuern und Gebühren. Dass diese durchaus von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde variieren können, wird die neue OT-Serie »Was kostet das Leben in...?« zeigen. Insgesamt 13 Städte und Gemeinden im OT-Verbreitungsgebiet nehmen wir dabei unter die Lupe.
Einer, der sich bestens mit Steuern und Gebühren auskennt, ist der Offenburger Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp. Deren Sinn und Zweck formuliert er in einem prägnanten Satz: »Damit finanziert die Stadt ihre Aufgaben und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger.«
In der Regel würden Steuern und Gebühren alle zwei bis drei Jahre bei der Aufstellung des Doppelhaushalts und der Wirtschaftspläne geprüft. Und nicht immer bedeutet das eine Erhöhung: Die zwei größten kommunalen Einnahmequellen, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, seien seit 1992 beziehungsweise 2006 unverändert. Und ja: Die Gebühren könnten auch sinken, dann müssten aber auch die Kosten sinken – oder die (politisch gewollten) Defizite müssten durch Steuern ausgeglichen werden, erläutert Kopp.
Wer nimmt, soll zahlen
Denn: Grundsätzlich gelte ein Kostendeckungsgebot, betont Kopp. Die durch eine kommunale Leistung entstehenden Kosten sollten auch vom Empfänger über die Gebühr zu hundert Prozent getragen werden. Der Gemeinderat könne aber Abweichungen beschließen, »wenn zum Beispiel eine niedrigere Gebühr angezeigt ist oder wenn eine hundertprozentige Kostendeckung nicht zumutbar wäre«.
Die Festsetzung der Kita-Gebühren beispielsweise orientiere sich weniger an den Kosten als an der gesellschaftlichen Bedeutung. Das Ziel sei »eine gute und erschwingliche Kinderbetreuung«, so Kopp. Der Offenburger Gemeinderat halte einen Kostendeckungsgrad von 15 Prozent für richtig, »um Familien nicht zu sehr zu belasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen«.
Im Fall des neuen Freizeitbads gelte es abzuwägen, wie viel die Allgemeinheit über Steuern für jeden einzelnen Badnutzer bezahlen soll und wie viel die gebotene Leistung auch jedem einzelnen Nutzer wert sein sollte. Die Stadt lege bei jedem Badbesuch noch einmal elf Euro »oben drauf«, so Kopp. »Der Besucher zahlt tatsächlich mit seinen Eintrittsgeldern lediglich etwas mehr als ein Drittel der tatsächlichen Kosten«.
Jede Gebührenfestsetzung unterhalb einer kompletten Kostendeckung sei »ein Aushandlungsprozess« darüber, was der Nutzer der Leistung zahlen soll »und was der Gemeinschaft aller Steuerzahler als Zuschuss zugemutet werden kann«. Dies wiederum hänge von der Bedeutung der subventionierten Leistung ab.
»Im Mittelfeld«
Die Frage, ob Offenburg grundsätzlich ein teures Pflaster ist, verneint Kopp, zumindest, was die Steuern und Gebühren angeht. Dabei liege Offenburg im Vergleich zu anderen Städten ab 40 000 Einwohnern »im Mittelfeld«. Wegen der besonderen familienpolitischen Grundsätze der Stadt – Stichwort: »Familienfreundliches Offenburg« – seien die Gebühren gerade im Krippenbereich »günstig und deutlich unterdurchschnittlich«.
Die Steuern und Gebühren
Folgende Steuern, Gebühren und Entgelte fließen in die Stadtkasse, teilweise über die Eigenbetriebe – jeweils mit den Gesamteinnahmen (wenn nicht anders angegeben, gilt das Jahr 2016):
- Gewerbesteuer: 51,5 Millionen Euro;
- Grundsteuer: zehn Millionen Euro;
- Abwassergebühr: 7,2 Millionen Euro pro Jahr (kostendeckend);
- Wasserentgelt: 6,5 Millionen Euro pro Jahr (kostendeckend);
- Musikschule: 2,5 Millionen Euro pro Jahr (Kostendeckung: unter 50 Prozent);
- Kita- und Krippengebühren: circa 1,9 Millionen Euro (Kostendeckung: 15 Prozent)
- Vergnügungssteuer: 1,6 Millionen Euro (von Automatenaufstellern);
- Freizeitbad (Planung): 1,4 Millionen Euro pro Jahr; (Kostendeckung: 37 Prozent)
- Friedhofsgebühren: 1,3 Millionen Euro pro Jahr (Kostendeckung: 80 bis 90 Prozent);
- Parkgebühren: 600 000 bis 700 000 Euro pro Jahr;
- Baugenehmigungsgebühr: 500 000 bis 900 000 Euro pro Jahr (meist kostendeckend, aber stark schwankend);
- Hundesteuer: 200 000 Euro.
Die Immobilien
Ob Offenburg in Sachen Wohnen die teuerste Stadt im Ortenaukreis ist? »Ich würde sagen, ja«, antwortet Klaus Burst, Leiter des Immobilienzentrums der Sparkasse Offenburg/Ortenau. In der Kernstadt koste eine Mietwohnung im Erstbezug neun Euro pro Quadratmeter, eine kleinere Zwei-Zimmer-Wohnung 9,50 Euro.
Zwar gebe es in Albersbösch noch Eigentumswohnungen für 1500 Euro pro Quadratmeter, in der Innenstadt lägen die Preise bei über 3000 Euro. Bei der Eigentumswohnung seien die Quadratmeterpreise auf über 4000 Euro im Neubau geklettert.
»Eine riesengroße Spanne« gebe es auch beim Bauland. Die günstigsten Angebote lägen bei 220 Euro pro Quadratmeter, im »Seidenfaden« seien es bis zu 450 Euro. Den durchschnittlichen Kaufpreis bei Einfamilienhäusern beziffert er auf 330 000 Euro. Die Spanne: 280 000 bis 510 000 Euro. Bei all den Neubauten vermutet Burst, dass sich die Situation entspannt. »Aber sinken werden die Preise nicht mehr.«