Salmen und Messehalle in Offenburg

Stadt stellt Orchester und Chöre Räume zur Verfügung

red/sk
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05. Juli 2020

Neben der Messehalle dürfen Musiker ab sofort auch im Offenburger Salmen für ihre Proben zusammenkommen. ©Ulrich Marx

Damit Orchester und Chöre wieder gemeinsam Proben können und gleichzeitig die Abstandsregel einhalten, stellt die Stadt Offenburg Räume wie den Salmen oder die Messehalle 1a zur Verfügung.

Wegen des Coronavirus mussten Musiker in den vergangenen Wochen auf gemeinsame Proben verzichten. Obwohl diese mittlerweile wieder erlaubt sind, haben viele Chöre und Orchester Probleme die passenden Räumlichkeiten zu finden, die groß genug sind, um die Abstandsregeln einzuhalten. Die Stadt Offenburg möchte jetzt Alternativen anbieten, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt.

„Als ehemaliger Orchestermusiker weiß ich, dass nach ein paar Wochen einem nicht nur die Musik und die Probenarbeit fehlen, sondern natürlich auch die Kameradschaft und das Zusammensein mit den Musikerkolleginnen und Musikerkollegen – alleine üben ist gut, gemeinsam musizieren aber viel besser“, wird Kulturbürgermeister Hans-Peter Kopp zitiert. Die Kultur-Vereine seien in Offenburg ein wichtiger Teil der Stadtgesellschaft und unverzichtbar für die Kulturlandschaft und die Identität der Stadt und der Ortsteile. 

Um die Proben zu ermöglichen, hat sich vergangene Woche unter der Leitung von Kopp kurzfristig eine fachkundige Arbeitsgruppe getroffen um zu überlegen, welche Unterstützung die Stadt bieten kann. Mit dabei waren laut Pressemitteilung alle Verantwortlichen der Stadt, die größere Räume zu verwalten haben. Neben der Geschäftsführerin der Messe, Sandra Kircher war das die städtische Kulturchefin Carmen Lötsch, der Abteilungsleiter Sport Michel Elsté.

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Reithalle belegt

Für die Musiker stehen in der Kernstadt bis Jahrensende der Salmen und die Messehalle 1a zur Verfügung sowie – bei freien Kapazitäten – auch die städtischen Sporthallen. 45 Personen finden im Salmen laut Pressemitteilung Platz. Die Halle 1a auf dem Messegelände sei vor allem für große Orchester oder große Chöre geeignet. In der Reithalle können keine Proben stattfinden wegen des Sitzungsbetriebs der Gemeinderatsgremien und der langsam wieder anlaufenden Veranstaltungsbetriebs. 
Ortsteilen Zell-Weierbach, Elgersweier, Windschläg und Zunsweier bieten sich die Festhallen ohne Sportbetrieb für Probemöglichkeiten an, so die Stadt Offenburg. Sofern die Sport- und Mehrzwackhallen in den Ortsteilen frei sind, können auch dort individuell größeren Musik-Vereinen zur Verfügung gestellt werden. 

Orchester oder Chöre, die derzeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sind, können sich an das städtische Kulturbüro unter • 07 81/82 22 98 oder per Mail an kulturbuero@offenburg.de wenden oder direkt Kontakt mit dem jeweiligen Ortsverwaltungen aufnehmen. Kopp appelliert in der Pressemitteilung an alle Vereine: „Von allen Beteiligten ist natürlich ein gewisses Maß an Flexibilität gefordert. Es ist gut möglich, dass nicht jeder Wunschtermin realisiert werden kann. Vorläufig soll es zunächst einmal darum gehen, dass überhaupt Treffen und Proben stattfinden können. Und natürlich sind Proben nur dann möglich, wenn sie durch die geltende Corona-Verordnung erlaubt sind.“

Für die Proben in den Räumen der Stadt fallen laut Pressemitteilung während der Geltungsdauer der Corona-Verordnung keine Kosten für die Vereine an. Sollte es zu einer weitergehenden Nutzung durch einen Verein kommen, müsse eine Vereinbarung mit der jeweiligen Hallenverwaltung getroffen werden, heißt es weiter.

Info

Neue Verordnung

Aktuell versendet der Städtetag Baden-Württemberg ein Rundschreiben wegen des Probebetriebs von Blasmusik- und Gesangs- und Chorvereinen. In diesem heißt es: „Es besteht ab dem 1. Juli die Möglichkeit, unabhängig von Veranstaltungen zu proben und zu unterrichten. Jede von einem Verein organisierte Zusammenkunft ist als nicht-private Veranstaltung im Sinne der Verordnung anzusehen und hat die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen (§10 Neufassung der Corona-Verordnung). Dies bedeutet, dass ein Hygienekonzept ab einer Gruppengröße von über 20 Personen erforderlich ist (§ 5 Neufassung der Corona-Verordnung), welches die allgemeinen Hygienevorgaben (§ 4 Neufassung der Corona-Verordnung) umsetzt.
Gesangvereinen und Blasorchestern wird empfohlen, sich im Hinblick auf die besondere Gefährdungslage bei ihren Hygienekonzepten an der Risikoeinschätzung des Freiburger Instituts für Musikermedizin vom 19. Mai zu orientieren, die Veranstaltern im Bereich der Breitenkultur Orientierungshilfe geben kann. Weitere Hinweise werden in den nächsten Tagen auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht.“
 

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