Bürgermeisterwahl Hohberg

Tag der Entscheidung

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23. Juli 2021
Wer zieht im Oktober ins Hohberger Rathaus als Bürgermeister ein? Morgen entscheidet es sich.

Wer zieht im Oktober ins Hohberger Rathaus als Bürgermeister ein? Morgen entscheidet es sich. ©ULRICH MARX

Morgen wählt Hohberg seinen neuen Bürgermeister. Rund 30 Prozent der Stimmen sind neu zu verteilen. Das Bürgertmeisteramt informiert über Wahllokale und Briefwahl.

Morgen gilt es. Am Ende des Sonntags ist in Hohberg sicher ein neuer Bürgermeister gewählt. Im zweiten Wahlgang gilt die einfache Mehrheit. Ins Rennen gehen Marco Gutmann (40 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang). Und Andreas Heck (29,2 Prozent). Die Frage ist: Kann Gutmann den Vorsprung halten oder gar ausbauen? Oder zieht Heck doch noch an ihm vorbei? Und: Wie verteilen sich die Stimmen von Daniela Bühler und Simone Lenenbach (zusammen über 30 Prozent am 11. Juli)? Vieles wird auch von der Wahlbeteiligung abhängen. Beim letzten Mal betrug sie beachtliche 67,5 Prozent.

Wahllokal, Briefwahl

Das Bürgermeisteramt gibt einige Handreichungen für die Wahl: Mit der Wahlbenachrichtigung können Hohberger entweder im Wahllokal wählen oder Briefwahl für die Neuwahl am 25. Juli beantragen. Wer bereits zum ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte, bekommt die aktuellen Briefwahlunterlagen für die Neuwahl an die angegebene Adresse zugeschickt.

◼ Kontakt Bürgerbüro Hofweier (• 078 08 / 88 22).

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder der Verpflichtung zur Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, durch die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.

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Die Verwaltung: „Sollten Sie am Samstag (24. Juli) oder Sonntag (25. Juli) Briefwahl beantragen, melden Sie sich bitte vorab telefonisch im Wahlamt an.
Das Wahlamt erreichen Sie (...) unter der • 07808 / 8814 oder Handy 0151 / 580 260 51.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen durch den Wähler möglichst so frühzeitig übermittelt werden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie dies insbesondere dann, wenn die Wahlbriefe mit der Deutschen Post versendet werden sollen.

Verspätet eintreffende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Wahlschein für die Neuwahl am 25. Juli ist auf grünem Papier gedruckt. Bitte beachten Sie, dass ein eventuell noch vorhandener Wahlschein für die erste Wahl am 11.Juli für die Neuwahl am 25. Juli nicht gültig ist!

Gewählt wird von 8 bis 18 Uhr. Im Anschluss findet die Auszählung statt. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.

Das vorläufige Wahlergebnis wird nach der Auszählung durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Klaus Jehle, um etwa 18.45 Uhr auf dem Rathausplatz in Hofweier verkündet. Wir bitten Sie, die Corona-Regelungen (Abstand, medizinische Maske und so weiter) zu beachten. Das Ergebnis wird auch auf der Homepage der Gemeinde (www.hohberg.de) abrufbar sein.

Das endgültige Wahlergebnis wird vom Gemeindewahlausschuss am Montag, 26. Juli, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hofweier ermittelt und festgestellt. Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.

Hintergrund

Die Hohberger Wahllokale

Für die Bürgermeisterwahl gibt es in Hohberg die nachfolgend aufgeführten Wahlräume:
Wahlbezirk 001: Bürgerhaus, Freiburger Straße 30, Ortsteil Hofweier;
Wahlbezirk 002: Pfarrsaal, Kirchstraße 5, Ortsteil Hofweier;
Wahlbezirk 003: Harmoniehalle, Hauptstraße 61, Ortsteil Niederschopfheim;
Wahlbezirk 004: Kindertagesstätte Haus St. Josef, Hauptstraße 26, Ortsteil Niederschopfheim;
Wahlbezirk 005: Gemeindehalle, Kreisstraße 10, Ortsteil Diersburg.
Die Briefwahlvorstände treten im Rathaus Hofweier, Freiburger Straße 32, zusammen.
Alle Wahlräume sind rollstuhlgerecht. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahlraum die Stimme abgegeben werden kann.
Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen.
Hohberger mit Symptomen von Corona dürfen nicht in den Wahllokalen wählen gehen.
Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen.
Den Wahlbenachrichtigungsbrief sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

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