Überdimensionierter Bau verärgert Räte in Zell-Weierbach
In einer gemeinsamen Erklärung gehen die Fraktionsvorsitzenden Herbert Lenz (CDU) und Heribert Schramm (BLZW) hart mit der Baugenehmigung für das Vorhaben in der Zell-Weierbacher Fuchsgasse 10 ins Gericht.
Bereits in der Diskussion um das Ortsentwicklungskonzept hätten beide Fraktionen ihr Hauptanliegen, bauliche Veränderungen betreffend, formuliert: „Wir möchten keine überdimensionierten Bauten.“ Mit diesem Ziel und angestoßen durch verschiedene Bauvorhaben (Im Winkel 13, Fuchsgasse 3) sowie dem Wunsch nach Erhalt des historischen „Sonne“-Gebäudes hätten die Fraktionen das Bebauungsplanverfahren „Winkel“ und „Obertal“ beantragt.
Herausgekommen seien Bebauungspläne, die Neubauten und Änderungen bestehender Häuser im Bereich der beiden Plangebiete detailliert reglementieren – „sehr viel stärker, als es unser ursprünglicher Wunsch war“. Dieser hatte sich auf wenige Kernaussagen beschränkt, etwa zu Trauf- und Firsthöhe, Geschoss- und Grundflächenzahl, überbaubarer Grundstücksfläche, Anzahl von Wohneinheiten pro Gebäude sowie zur Dachform, betonen Lenz und Schramm.
Beide hätten die Einschränkungen trotz Bedenken akzeptiert, weil sie in den Bebauungsplänen eine Möglichkeit zur Realisierung ihres Hauptanliegens gesehen hätten: Erhalt des dörflichen Charakters eines Kerngebietes von Zell-Weierbach durch Verhinderung von Bauten, die in Größe und Form nicht passen.
Der von der Stadtverwaltung genehmigte Neubau der Gebäude Fuchsgasse 10 im Gebiet des Bebauungsplans Obertal verstößt nach Meinung von Lenz und Schramm „eklatant“ gegen dieses Kernanliegen, den Bebauungsplan selbst und die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer. Das habe man im einstimmigen Votum (minus einer Enthaltung) in der Ortschaftsrat-Sitzung am 17. Juni 2020 zum Ausdruck gebracht. Man habe damals festgestellt: „Wir halten den Bauantrag aufgrund von mehrfachen Verstößen gegen die Festlegungen des Bebauungsplans Obertal für nicht genehmigungsfähig.“ Das Bauamt habe sich über die Bedenken hinweggesetzt und eine Genehmigung erteilt.
Daraufhin hätten sich alle drei Fraktionen des Ortschaftsrats am 17. August 2020 mit einer Fachaufsichtsbeschwerde ans Regierungspräsidium Freiburg (RP) gewandt. Mit Schreiben vom 22. Dezember habe das RP mitgeteilt: „ … ist Ihnen zuzustimmen, dass das Bauvorhaben in einigen Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht … Wir halten … die Erteilung der Ausnahmen … trotz der Ausführung in der Begründung des Bebauungsplans, dass ,die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Realisierung des Bauvorhabens einzuhalten sind‘, für noch vertretbar.“
Gleiches Recht für alle
Als gewählte Vertreter von Zell-Weierbach sehen Lenz und Schramm nur eine Konsequenz aus den Entscheidungen der Stadt und des Regierungspräsidiums: „Nachdem wir die massiven Überschreitungen der Vorschriften des Bebauungsplans bei der Fuchsgasse 10 nicht verhindern konnten, werden wir in Zukunft darauf hinwirken, dass Bauwilligen im Bereich des Bebauungsplans Obertal alle Ausnahmen gewährt werden, die wir für vertretbar halten.“
Nur so könne das Prinzip der Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Wenn dadurch die Intentionen des Bebauungsplanverfahrens beschädigt werde, habe die Stadtverwaltung sich das selber zuzurechnen, betonen Lenz und Schramm abschließend.