Offenburg - Rammersweier

Und was ist mit der zweiten Reihe?

Thorsten Mühl
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06. Mai 2017
Das Gewann »Am Loh« kommt als mögliche Erweiterungsfläche für Rammersweier infrage.

Das Gewann »Am Loh« kommt als mögliche Erweiterungsfläche für Rammersweier infrage. ©Thorsten Mühl

Auch im Rammersweierer Ortschaftsrat ist der Entwurf des Ortsentwicklungskonzepts (OEK) Rebland nochmals eingehend diskutiert worden. Neben Lob regte sich aus den Ratsreihen weiter Kritik, sodass das Fazit mittelprächtig ausfiel.

Wie zuvor in Fessenbach und Zell-Weierbach wurde die Vorlage zum OEK-Entwurf auch im Rammersweierer Ortschaftsrat ausführlich behandelt. Einzelheiten stellten Maximilian Krebs und Leon Feuerlein (beide Bereich Stadtplanung und Stadtgestaltung) dar. Krebs ging auf die OEK-Entwicklung seit 2013 ein, handelte die grundsätzlichen Ergebnisse der Bürgerwerkstatt vom Herbst 2016 in Zell-Weierbach ab. Im Zuge der Offenlage eingebrachte Stellungnahmen wurden ebenso dargestellt. 

Einem Auftrag des Ortschaftsrats entsprechend, waren verschiedene Flächen nochmals hinsichtlich künftigen Bebauungspotenzials und Arrondierung (Abrundung des Ortsrands) untersucht worden. Krebs gab zu den Flächen die Stellungnahmen der Verwaltung bekannt. Die Fläche nordöstlich Grundmattstraße wurde als eingeschränkt geeignet eingestuft. Gegen eine Bebauung spreche städtebaulich nichts. Erschlossen soll im Bebauungsfall von der Inselstraße her. Aufgenommen wurde die Fläche »Schleichgässchen II«, die Priorisierung der Entwicklung erfolgt im Rahmen des Siedlungs- und Innenentwicklungsmodells Offenburg (SIO) noch 2017. 

Diskutiert wurde der nicht neue Aspekt Ausfahrt aus dem Areal »Schleichgässchen I«. Martin Böhler (CDU) sprach sich dafür aus, das Anliegen ins OEK aufzunehmen. Mehrere Flurstücke im Außenbereich (Weinstraße, Am Pflenzinger, Durbacher Straße) wurden als nicht geeignet für eine Bebauung eingestuft, unter anderem aufgrund zu starker Hanglage. Eine Baulücke in der Laubenbergstraße wird weiter geprüft, derzeit gelten weiter die Richtlinien des Bebauungsplans »Riedhalde«. Bezüglich der vier im Ratsauftrag geprüften Flächen wurde für Teilflächen zwischen Bergblickstraße und Am Pflenzinger (R8.2) und die Fläche Am Loh (R4.2) eine Bebauung generell nicht ausgeschlossen. Dazu wurde, wie im Ortschaftsrat Zell-Weierbach mitgeteilt, zur Fläche R5 (Sportplatz Zell-Weierbach) aufgrund der langfristigen Nutzung (Sportbetrieb) betont, dass sie nicht für Überplanung zur Verfügung steht. 

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In der Beratung freute sich Ortsvorsteher Trudpert Hurst (CDU), dass verschiedene Anregungen des Rats (zum Beispiel Flächen am Loh und Schellenberg) aufgenommen wurden. Zu abgelehnten Flächen an der Weinstraße merkte er wiederholt kritisch an: »Es geht uns nicht um Bebauungspläne, sondern darum, eine Bebauung in zweiter Reihe optional offenzuhalten. Das wäre jetzt nicht mehr möglich.« 

Erweiterung möglich
Feuerlein antwortete, in bestehende Baurechte werde nicht eingegriffen. Im Einzelfall gelte, die jeweilige Sachlage zu betrachten, ob etwa Vorgaben eines Bebauungsplans gelten. Roman Hurst (CDU) sah die Bebauung in zweiter Reihe erschwert, außerdem die Flächenzahl entgegen ursprünglicher OEK-Zielsetzung reduziert statt erweitert. Insgesamt sah er angesichts vieler »Vielleicht-Flächen« noch Fragezeichen. 

Feuerlein wollte die Kritik, bei der Hurst blieb, nicht bestätigen. Erweiterungsmöglichkeiten seien gegeben, wenngleich in kleinem Rahmen. Thomas Wenkert (CDU) gab den Planern auf den Weg, dass eine übertriebene Innenverdichtung den OEK-Leitlinien widerspreche. Es gehe vielmehr darum, den ländlichen Dorfcharakter zu bewahren. 

TERMIN: Der Offenburger Gemeinderat entscheidet am 22. Mai final zum Entwurf des OEK.

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