Vor Gericht: Streit zwischen Taxibetrieben und Minicar-Firmen
Im Hauen und Stechen zwischen Taxi-Unternehmen und Minicar-Firmen gab es gestern einen weiteren Termin vor dem Offenburger Zivilgericht. Richterin Beate Beck hörte mehrere Zeugen. Am 12. Januar will sie das Urteil verkünden. Die Taxibetriebe werfen den Minicar-Firmen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor und klagen auf Unterlassung.
Mit harten Bandagen kämpfen die Offenburger Taxi-Unternehmen Nowak, Heitzmann und Weggler gegen die Minicar-Konkurrenz. Sie haben vier Lockvögel für Testfahrten eingesetzt, um zu beweisen, dass Minicars Fahrgäste befördern, ohne dass diese vorher einen Mietwagen bei der Zentrale bestellt haben. Das ist jedoch verboten.
Vor dem Offenburger Zivilgericht klagen die Taxibetriebe deshalb derzeit wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz und das Wettbewerbsrecht auf Unterlassung. Bei Zuwiderhandlung forderte der Anwalt der Taxibetriebe, Matthias Schabel aus Freiburg, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro.
In der ersten Verhandlung Mitte Dezember hatte der Anwalt der beiden beklagten Offenburger Minicar-Firmen, Joachim A. Schulz (Offenburg), die Vorwürfe bestritten, die die Testfahrer der Taxi-Betriebe in eidesstattlichen Erklärungen dokumentiert hatten. Folglich bat Richterin Beate Beck gestern Vertreter beider Parteien in den Zeugenstand. Sowohl die Fahrer der Mietwagen als auch die »Lockvögel«, darunter ein Anwalt, eine Verkehrspsychologin und ein Rettungsassistent, schilderten ihre Sicht der Dinge.
Anwalt Guntram Lieske erläuterte im Detail, wie er sich als »Lockvogel« ein Minicar am Bahnhof und »E1« angelte, ohne es vorher bestellt zu haben. Verkehrspsychologin Katja Hoppe-Seyler schilderte als weitere »Testfahrerin« ebenfalls , wie sie vor dem »E1« aufgenommen wurde. Er habe ihre Geste – sie habe in Richtung Auto gezeigt – als Bestellung interpretiert, sagte ein Fahrer aus. In anderen Fällen war eine passende Bestellzeit eingetragen, wie ein Blick in das Fahrtenbuch zeigte.
War das Ihr Zuverdienst?
Bei einer Fahrt jedoch fehlte gänzlich die zugehörige Bestellzeit. Auch eine weitere Fahrt war nicht eingetragen: Katja Hoppe-Seyler hatte sich zu einem Fahrgast gesellt, der nach Lahr wollte, und gefragt, ob der Fahrer sie nach Altdorf bringen könnte. Der Fahrer willigte ein, meldete die Fahrt aber nicht an, eine Bestellung gab es folglich auch nicht. »War das Ihr Zuverdienst?«, fragte Richterin Beck. »Ja«, sagte der Fahrer kleinlaut.
Somit seien zwei Fahrten ohne Bestellung belegt, befand Kläger-Anwalt Matthias Schabel. Mit ihrem neuerlichen Vorschlag, sich zu einigen, fand Richterin Beck bei keiner der beiden Parteien Gehör. Folglich wird sie am Montag, 12. Januar, 12 Uhr, das Urteil verkünden.
Auch Anzeige gegen Taxibetriebe
Bereits im April hat die Mietwagenfirma Citycar beim Landratsamt Anzeige gegen Offenburger Taxi-Unternehmen erstattet. Sebastian Sarbovan hat zwölf Vorfälle vom 5. bis 20. April protokolliert und sie der Verkehrsbehörde des Kreises vorgelegt. Die Vorwürfe gegen die Taxibetriebe lauten, Fahrten zu Pauschalpreisen durchgeführt zu haben. Das sei aber bei Taxis bei Strecken unter 50 Kilometern nicht erlaubt. Außerdem will Sarbovan Schwarzfahrten festgestellt haben.
Das Landratsamt bestätigte auf OT-Anfrage den Eingang der Anzeige. Die Vorwürfe würden derzeit noch geprüft, teilte eine Sprecherin mit.
Generell habe man kein Interesse an einem juristischen Schlagabtausch, bekunden Sebastian Sarbovan und Irfan Güler (Minicar SI City). »Ich habe keine Zeit, auf dem Gericht zu sitzen«, so Güler. Beide hoffen auf ein Ende der Auseinandersetzungen: »Unser Ziel ist, dass jeder seiner Arbeit nachgehen kann. cw