Warum Bestattungen in Durbach teurer werden
Vor dem Beschluss in der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte die Gemeinde Durbach 2015 zuletzt ihre Friedhofssatzung der beiden Gottesäcker in Ebersweier und Durbach überarbeitet. Seither wurde laut Bürgermeister Andreas König einiges in die beiden Friedhöfe der Gemeinde investiert. So präsentiere sich der Durbacher Friedhof seit einigen Wochen mit deutlich mehr Grün statt wie bisher in „Kieselgrau“, da etliche freie Flächen vom örtlichen Bauhof mit Gras bepflanzt worden seien.
Auch die Beerdigungskultur hat sich laut König in den vergangenen sieben Jahren stark geändert. So nimmt der Anteil an Urnenbestattungen in beiden Friedhöfen von Jahr zu Jahr zu. So wurden 2021 in Durbach neben 20 Urnenbestattungen noch vier Erdbestattungen vorgenommen. 2021 wurde in Durbach nur noch eine Erdbestattung vollzogen, neben 24 Beisetzungen mittels Urne. Drei Erdbestattungen wurden im vergangenen Jahr neben 13 Urnenbestattungen in Ebersweier gezählt, ein Jahr zuvor waren es noch vier Sargbestattungen und zwölf mittels einer Urne.
„Baumgräber erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dies liegt sicher auch darin begründet, dass die Gemeinde die Pflege gegen einen einmaligen Beitrag während der Ruhezeit übernimmt“, bilanzierte König eine steigende Tendenz. In Durbach und Ebersweier seien allein im vergangenen Jahr acht Baumbestattungen vorgenommen worden.
Friedhöfe sind Einrichtungen der Gemeinde und dürfen laut König keine Gewinne erzielen. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad in den Jahren 2014 bis 2021 liege in Durbach und Ebersweier allerdings nur bei 41,59 Prozent. Das bedeutet, dass die Kosten der Bestattungen zu mehr als die Hälfte vom Steuerzahler getragen werden, führte König aus. Neben einer Neufassung der Friedhofssatzung wurden nach acht Jahren somit auch die Bestattungsgebührensatzung angepasst. Sämtliche Gebühren wurden um 20 Prozent angehoben. „Dadurch wird sich der Kostendeckungsgrad um rund zehn Prozent verbessern“, rechnete der Bürgermeister in der Sitzung vor.
INFO: Im Ortschaftsrat in Ebersweier war die neue Friedhofssatzung schon vorgestellt worden.
Die neuen Gebühren
Als Bestattungsgebühr für eine Person wird von der Gemeinde zukünftig 720 Euro statt 600 Euro in Rechnung gestellt. Eine Urnenbestattung kostet jetzt 120 Euro statt 100 Euro, während für ein Urnenreihengrab 432 Euro statt 360 Euro gezahlt werden muss. 864 Euro kostet jetzt ein Urnenwahlgrab (bisher 720 Euro), 360 Euro statt 300 Euro eine Baumbestattung. Ein Einzelgrab wird mit 1080 Euro in Rechnung gestellt, bisher zahlte man 900 Euro. ⇒vg