Kampf um Traubenlegalisierung

Warum Werner Litterst »verbotene« Isabella-Reben anbaut

Ursula Haß
Lesezeit 4 Minuten
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20. November 2018
Werner Litterst aus Fessenbach pflanzt die Traubensorte Isabella an, die aber nur für den Eigenbedarf an- und ausgebaut werden darf.

Werner Litterst aus Fessenbach pflanzt die Traubensorte Isabella an, die aber nur für den Eigenbedarf an- und ausgebaut werden darf. ©Ursula Haß

Werner Litterst aus Fessenbach schwört auf seine Isabella-Trauben. Die Direktträgersorte benötigt weniger Pflege, keine Spritzmittel und ist gegen Reblaus und Mehltau resistent. Sie ist bisher aber nur für den Eigenverbrauch genehmigt.

Schon seit einigen Jahren hat Werner Litterst aus dem Fessenbacher Schwarzwäldele rund um sein Wohngebäude und in seinen Gärten Isabella-Reben angepflanzt, aus denen zu einem Teil Obstwein, Traubensaft und Marmelade gemacht wird. Ausschlaggebend war für ihn, dass er für diese Traubensorte keine chemischen Spritzmittel im Außenbereich, aber auch keine chemischen Mittel in der Kellereitechnik verwenden muss, und so auch einen Beitrag zur Umwelt und zum Klimawandel leistet.

Zudem verspricht die Traubensorte eine sehr gute, aromareiche Qualität, einen pflegeleichten Anbau und sehr gute Erträge. »Gerade in diesem Jahr war der Ertrag dieser großen, bläulich schimmernden Trauben, die zu Rotwein oder auch zu Rosé-Weinen ausgebaut werden können, sehr groß«, versichert Litterst. 

»Wir müssen uns von alten Gewohnheiten verabschieden, gerade auch was die Ökologie und den Klimawandel betrifft«, so Litterst weiter, der weltweit auch beruflich durch seine Geräte für den Wein- und Obstbau unterwegs ist. Er habe festgestellt, dass die Direktträgersorten wenig bekannt sind. Allerdings seien diese Sorten wie Noah, Othello, Isabella, Jacquez, Clinton oder Herbemont von Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute »verbotene Trauben« und dürften nur für den Eigenbedarf angebaut werden. 

Wegen der Reblaus

Das Verbot der Anpflanzung  hat historische Gründe. Die ursprünglich aus Amerika stammenden »Uhudler-Traubensorten« sind gegen Reblaus und Mehltau resistent und wurden deshalb in Deutschland und Europa eingeführt, um die Reblaus mit ihren verheerenden Folgen für den Weinbau zu bekämpfen. Die ersten Verbote kamen in Deutschland aus Angst vor der Verschleppung des falschen Mehltaus zustande, für die man fälschlicherweise und zu Unrecht, wie man heute weiß, dann die Amerikaner-Reben verantwortlich machte. 

Aus diesem Grund wurde im frühen 20. Jahrhundert ein Verbot eingeführt, das sich bis heute hält. 

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Doch die Arche Noah, ein Verein für die Erhaltung der Kulturpflanzenwelt und ihrer Entwicklung, die seit 25 Jahren besteht und inzwischen 17 000 Mitglieder aus verschiedenen Nationen hat, setzt sich dafür ein, dass dieses Verbot aufgehoben wird. Inzwischen sei es auch wissenschaftlich erwiesen, dass bei den schon vorhandenen Anpflanzungen des »Uhudlers« im österreichischen Burgenland – dort ist es seit 2016 erlaubt – keine Reblaus aufgetreten ist. Auch ist es laut Litterst eine Legende, dass der Wein der Direktträgersorten mehr Methanol als andere enthalten soll. 

Werner Litterst ist seit einigen Jahren Mitglied bei Arche Noah, deren Sitz in Österreich ist. Kürzlich fand eine Veranstaltung statt, bei der Winzer aus Österreich, Frankreich, Italien, Rumänien und Slowenien ihre Produkte aus diesen Direktträgersorten präsentierten. 

Die »Uhudler«-Winzer sehen in der Nutzung dieser Direktträgersorten auch einen Beitrag zum Erhalt einer großen Bandbreite biologischer Vielfalt. Durch den Wegfall chemischer Mittel könne zudem der Klimawandel – auch im Weinbau – bekämpft werden. 

Illegale Verkostung

Im Jahr 2016 gab es eine »illegale Verkostung« im EU-Parlament in Brüssel, angeregt durch zwei französische Abgeordnete, die großen Anklang fand. Im Südburgenland dürfen in acht Gemeinden Direktträgersorten angebaut werden, eine Genehmigung wurde bis 2030 erteilt. So wurde auch die Universität für Bodenkultur in Wien beauftragt, die »verbotenen Traubensorten« anzubauen, zu untersuchen und einen Bericht an die EU abzugeben. 

Weiteres Argument für den Anbau ist laut Litterst, dass die Kellereitechnik weitgehend auf chemische Mittel verzichten kann. Ebenso werde die Umwelt geschont. Und so setzt sich die Arche Noah auch dafür ein, dass die Diskriminierung dieser Direktträgersorten aufgehoben wird und eine EU-weite Legalisierung von »Uhudler«-Traubensorten erfolgt. 

»Gerade in den letzten Jahren hat sich das Bewusstsein in der Bevölkerung verstärkt, alte und seltene Obst- und Gemüsesorten wieder anzubauen und in den Markt einzuführen«, sagt Litterst. Weshalb sollte dies auch nicht bei den Trauben und in der Weinwirtschaft möglich sein, fragt er sich. 

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