Wie im Haus des Jugendrechts in Offenburg gearbeitet wird

Seit Februar gibt es in der Straßburger Straße in Offenburg das Haus des Jugendrechts, das wegen Corona noch nicht offiziell eingeweiht worden ist ©Archivfoto: Ulrich Marx
Beim Vor-Ort-Termin mit Vertretern der beteiligten Behörden machte sich auch OB Marco Steffens ein Bild von den Zielen und der Arbeit im Haus des Jugendrechts in der Straßburger Straße.
Was geschieht, wenn Jugendliche unter 18 Jahren straffällig werden? In der klassischen Fallbearbeitung sind die Wege mitunter lang und die an der Bearbeitung beteiligten Behörden wenig vernetzt. Seit Februar gibt es in Offenburg das Haus des Jugendrechts, das mit neuen Konzepten aufwartet und die Verfahren so gestalten kann, dass den besonderen Aufgabenstellungen bei Jugendlichen besser Rechnung getragen wird.
Die Projektpartner Staatsanwaltschaft Offenburg, Polizeipräsidium Offenburg und Landratsamt Ortenaukreis arbeiteten dabei Hand in Hand und unter einem Dach in der Straßburger Straße. In die Arbeit würden auch die Erziehungsberechtigten sowie externe Organisationen, etwa die Diakonie oder die Soziale Rechtspflege Ortenau, einbezogen, fasst die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung zusammen.
Wegen der Corona-Pandemie hatte bislang keine feierliche Einweihung der Institution stattfinden können. Stattdessen trafen sich dieser Tage Vertreter beteiligter Behörden zum Austausch, darunter auch Oberbürgermeister Marco Steffens und Alexa Adelmann, Fachbereichsleiterin Bürgerservice und Koordinierungsstelle der Kommunalen Kriminalprävention der Stadt Offenburg.
Herwig Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwalt Offenburg, dankte Polizeihauptkommissar Stephan Krämer für die bisher geleistete Arbeit, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Krämer ist Koordinator des Hauses des Jugendrechts und präsentierte beim Vor-Ort-Termin gemeinsam mit Andreas Wurth, Jugenddezernent bei der Staatsanwaltschaft Offenburg, die Prinzipien der gemeinsamen Arbeit.
Ressourcen bündeln
Ziel des Jugendstrafverfahrens sei es, erzieherisch auf den jugendlichen Straftäter einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen im Haus des Jugendrechts besser möglich werden. Ziel des Austauschs sei es vor allem, passgenau und im Sinne der Jugendlichen vorgehen zu können – denn es gelte bei Jugendlichen als erfolgsversprechender, schnell auf strafrechtliche Verfehlungen zu reagieren, um ein Umdenken zu bewirken und die Begehung neuer Straftaten zu verhindern.
Die Akteure des Hauses des Jugendrechts haben es sich insbesondere zum Ziel gemacht, Kriminalität durch Prävention zu vermeiden und den Opferschutz zu stärken. Pläne und anstehende Projekte gibt es einige. So ist ein Opfer-Entschädigungs- und Wiedergutmachungsfonds vorgesehen, zu welchem Straffällige mit Arbeitsstunden beitragen. Zudem soll unter anderem die Kooperation mit den Schulen durch feste Ansprechpartner und Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden.
Bald soll es losgehen
Die Corona-Pandemie erlaubte es bislang nicht, hier tätig zu werden, doch so bald wie möglich soll es losgehen. Derzeit laufen auch erste Fallkonferenzen an, die es neben zeitnahen strafprozessualen Maßnahmen ermöglichen, seitens des Jugendamts einen Hilfebedarf der Jugendlichen zu prüfen.
Anerkennende Worte gab es von Offenburgs Oberbürgermeister Steffens für das Konzept: „Das Haus des Jugendrechts zeigt, dass es auch andere Optionen gibt als nur Repression, um zum Ziel zu gelangen.“