Wildes Plakatieren ist in Durbach nicht mehr erlaubt
Durbachs Gemeinderat erlässt eine Plakatierungsverordnung. Reglementiert wird damit unter anderem auch die Anzahl von Wahlplakaten pro Partei in der Gemeinde. Für Veranstaltungen, die nicht in Durbach stattfinden, darf zukünftig mit Plakaten nicht mehr geworben werden.
Der Durbacher Gemeinderat hat sich vergangene Woche einstimmig für eine Plakatierungsverordnung in Durbach ausgesprochen. Grund für diesen Schritt: Bürgermeister Andreas König erreichten in den vergangenen Monaten gleich drei schriftliche Anträge, ausschließlich von Mitgliedern der SPD-Ortsgruppe, mit der Bitte sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Darüber hinaus stellte in der Gemeinderatssitzung im April Bürgermeister-Stellvertreter Hubertus Gernoth den Antrag, sich mit dem Erlass einer Plakatierungsverordnung auseinanderzusetzen. Anlass dazu gab den Antragsstellern die sehr wild aussehende Plakatierung bei der Landtagswahl im vergangenen Jahr.
Gerade eine Partei, die AfD, habe bei der Landtagswahl sehr viele Plakate aufgehängt, nicht nur an fast jeder Straßenlaterne, sondern auch am Bachgeländer, so der Tenor im Gemeinderat.
»Sehr schlecht befestigt«
»Außerdem waren viele Plakate sehr schlecht befestigt und fielen herunter«, erklärte Bürgermeister Andreas König. Josef Gmeiner (Freie Wähler), wies auf die damit einhergehende Verletzungsgefahr hin. So wurde laut dem Gemeinderat durch ein herabfallendes Wahlplakat eine Seniorin an der Schulter getroffen, die vor Schreck abknickte und sich leicht verletzte.
»Die heute vorgestellte Verordnung wurde in zwei Kategorien unterteilt, zum einen in die allgemeine Plakatierung und zum anderen in die Wahlplakatierung. Die Verordnung gilt für ganz Durbach mit seinen zwei Teilorten«, erläuterte König.
Sechs Wochen vorher
So dürfen bei den jeweiligen Wahlen zugelassene Parteien frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin ihre Plakate aufstellen. »Verbieten kann man dies laut Bundeswahlordnung nicht«, so König.
Insgesamt dürfen zwischen Ebersweier und Durbach pro Partei oder Bürgermeisterkandidat nur zehn Wahlplakate bis auf Din-A-1-Größe aufgestellt oder aufgehängt werden. Auf der Hauptmeile, zwischen Weingut Graf Wolf Metternich und der Talstraße 46, wird die Anzahl der Plakate auf drei Werbeträger pro Partei begrenzt. Das Plakatieren des Bachgeländers wird zukünftig untersagt. Darüber hinaus darf an einer Straßenlaterne höchstens ein Plakat befestigt werden.
Spätestens eine Woche nach dem Wahltermin müssen die Werbeträger wieder entfernt werden, sonst werden sie vom örtlichen Bauhof kostenpflichtig abgebaut. Diese Maßnahme dient laut Verwaltungsvorlage dem Schutze des Orts- und Landschaftsbildes und von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern. Somit darf auch kein Baum mehr in Durbach als Plakatwand dienen.
Eingeschränkt wird zukünftig auch die Plakatwerbung für Veranstaltungen, Events und Jubiläen. Mit Plakaten werben dürfen ab sofort nur noch Vereine und Veranstalter, deren Events in Durbach stattfinden. Mit höchstens acht Plakaten darf für eine solche Veranstaltung in der Gemeinde geworben werden.
Genehmigung nötig
Frühestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin dürfen die Werbeträger aufgehängt werden. Wie bei Wahlplakaten ist auch für die allgemeine Plakatierung eine Genehmigung des Bürgermeisteramts (zwölf Euro Gebühr) nötig.
Da auf Plakaten nur noch Veranstaltungen beworben werden dürfen, die in Durbach stattfinden, darf zukünftig beispielsweise für die Oberrheinmesse, den Weihnachtszirkus oder das Ortenauer Weinfest nicht mehr mittels Plakaten in Durbach geworben werden.