"Winkel II": Bausünden im Ort sollen kein Vorbild sein
»Nach drei Jahren intensiver Beratung befinden wir uns auf der Zielgeraden«, hielt Zell-Weierbachs Ortsvorsteher Willi Wunsch (CDU) in aktueller Ratssitzung zum Bebauungsplan »Im Winkel II« fest. Eine kleine Einschränkung muss noch gemeistert werden.
Den bisherigen Verfahrensverlauf zum Bebauungs-Plan (B-Plan) »Im Winkel II« bereitete Maximilian Krebs (Bereich Stadtplanung und Stadtgestaltung) in der Zell-Weierbacher Ratssitzung nochmals für die Zuhörer auf. 2017 wurde mit dem Ortsentwicklungskonzept Rebland ein weiterer Mosaikstein real, dessen Inhalte – wie der Schutz des Ortsbilds – im B-Plan verbindliche Umsetzung finden sollen. Zweimal, 2017 und 2018, durchlief das Planverfahren, bereits eine Offenlage, auch der Ortschaftsrat brachte im September für einige Themenfelder noch Änderungswünsche ein. Krebs trug zu Themen wie Baumpflanzungen, Fassadengestaltung, Gaubenlängen und Freiflächengestaltung die Abwägung der Verwaltung vor, wobei in den meisten Fällen den Wünschen des Ortschaftsrats Rechnung getragen werden konnte.
Private Stellungnahmen
Einen Pferdefuß trägt das Verfahren allerdings noch in sich. Sechs private Stellungnahmen gingen im Juli / August bei der zweiten Offenlage ein, worin hauptsächlich zusätzliche Baufenster im Bereich Winkel und Weinstraße gefordert wurden. Besonders das Anwesen Winkel 13 ist ein Knackpunkt, hier wird mit drei Baukörpern geplant. Die Verwaltung sieht Kompromissmöglichkeiten, führt daher zwischen 7. und 21. Dezember nochmals eine beschränkte Beteiligung mit betreffenden Grundstücksbesitzern und Angrenzern durch, die schriftlich benachrichtigt werden. Krebs legte ergänzend dar, dass ansonsten alle zentralen Punkte in den Entwurf aufgenommen wurden. Dazu zählen etwa zwei nachzuweisende Stellplätze für Wohneinheiten größer als 60 Quadratmeter, ebenso ein ergänzender Gestaltungsleitfaden.
In der Fraktionsrunde nannte Regina Heilig (CDU) den Winkel 13 aufgrund der steilen Gegebenheiten und dem Erhalt des »Hexenhauses« einen »neuralgischen Punkt«. Auf das Geschick des planenden Architekten werde vertraut, dann sei ein »Kompromiss gefunden, der gerade noch gangbar ist«. Man wolle, dass auch künftig im Ort gebaut werde und Bauherren nicht zu stark einschränken. Eines sei aber auch klar: »Bauliche Sünden der Vergangenheit sollen nicht das Vorbild für die Zukunft sein.«
Heribert Schramm (Bürgerliste Zell-Weierbach) lobte wie Heilig zuvor ausdrücklich die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die in Sache Gestaltungsleitfaden enorme Vorarbeit leistete. Gerade der Winkel 13 sei »problematisch« gewesen, so Schramm, der sich eine Änderung der Formulierung »großkroniger Obstbaum« in »heimischer Laub- oder Obstbaum« bei den Baumpflanzungen wünschte. Dieser Wunsch wurde seitens der Verwaltung berücksichtigt.
»Langer, steiniger Weg«
Sieglinde Metzler (SPD) bezeichnete das dreijährige Planverfahren als »langen, oft steinigen Weg«, dessen Ergebnis sich nun aber sehen lassen könne. Dem Rat sei immer wichtig gewesen, »das Ortsbild nicht nur optisch zu bewahren, sondern auch zukünftig das Arbeiten im Dorf, zum Beispiel für unsere Winzer, weiterhin möglich zu machen«, betonte sie zur entsprechenden Arealsausweisung.
Alle Fraktionen empfahlen in Richtung Gemeinderat, den B-Plan als Satzung zu beschließen. Die weitere Zeitschiene sieht so aus, dass der Planungsausschuss am 16. Januar zum Thema berät, der Gemeinderat könnte den Satzungsbeschluss dann in der Sitzung am 28. Januar fällen. Rechtskräftig könnte der B-Plan dann am 2. Februar werden.