Ortsvorsteher Wagner zitiert Gemeindeordnung

Zell: Meinungsumfrage zur Ortschaftsverfassung ausgebremst

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12. Dezember 2018

Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Ortschaftsräte in Zell dürfte die Gemeindeordnung Baden-Württemberg gefragter Lesestoff sein. ©Dietmar Ruh

Die von den Freien Wählern Zell gewünschte Meinungsumfrage, ob die Ortschaftsräte noch zeitgemäß sind oder nicht, findet vorerst nicht statt. Im Gemeinderat wies Unterharmersbachs Ortsvorsteher Hans-Peter Wagner darauf hin, dass dazu zunächst die Ortschaftsräte selbst gehört werden müssen, da es sich laut Gemeindeordnung um eine »wichtige Angelegenheit« handle.

Der Vorstoß der Freien Wähler Zell vom November, die Ortschaftsverfassung und damit die Ortschaftsräte der Stadt auf den Prüfstand zu stellen, hatte für Gesprächstoff gesorgt. Die Wählervereinigung  begründete damals ihr Anliegen bei einem Pressetermin unter anderem damit, dass man über 40 Jahre nach der Gemeindereform gesamtstädtisch denken müsse. Viele Themen würden nicht nur im Ortschaftsrat beraten, sondern tauchen auch im jeweiligen Ausschuss und letztlich im Gemeinderat auf. Zudem seien viele Ortschaftsräte gleichzeitig auch Gemeinderäte.

Thomas Dreher, Vorsitzender der Freien Wähler, hatte betont, dass man solche richt­ungsweisende Entscheidungen nicht ohne die Bürger machen wolle. Deshalb wollten die Freien Wähler den Antrag im Gemeinderat stellen, alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren zu befragen, ob sie für oder gegen eine Abschaffung der Ortschaftsräte sind.

Dieser Antrag lag nun am Montag im Gemeinderat Zell vor. Thomas Dreher begründete nochmals das Anliegen: »Man darf die Frage stellen, ob Ortschaftsräte, die nahezu überwiegend nur Empfehl­ungsbeschlüsse geben dürfen, noch zeitgemäß sind«, so Dreher. Man wolle von den Bürgern gerne wissen, was die dazu meinen. Dazu strebe man eine Meinungsumfrage an, keinen Bürgerentscheid. Ein Ortschaftsrat könne sich im Übrigen nur selbst auflösen, betonten sowohl Dreher wie später auch Bürgermeister Günter Pfundstein. 

Veto von Wagner

Indes, zu der von vielen Beob­achtern erwarteten Grundsatzdiskussion kam es am Montag im Gemeinderat nicht. Unterharmersbachs Ortsvorsteher Hans-Peter Wagner (CDU) verwies gleich zu Beginn auf die Gemeindeordnung und betonte, dass das Thema zunächst in den Ortschaftsräten beraten werden müsse, bevor der Gemeinderat dann erneut über die Meinungsumfrage entscheidet. 

»Der Ortschaftsrat Unterharmersbach hat nach § 70 der Gemeindeordnung in allen wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, ein Anhörungsrecht. Dass es sich hier bei diesem Tagesordnungspunkt um eine wichtige Angelegenheit handelt, welche die Ortschaft in ihren Grundfesten erschüttert, braucht nicht weiter erläutert zu werden. Ich habe dies bereits überprüfen lassen«, erklärte der Ortsvorsteher. »Weil das Anhörungsrecht noch nicht ausgeübt worden ist, darf heute dieser Tagesordnungspunkt nicht weiter behandelt oder gar entschieden werden.«

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Wagner betonte auch, dass nur der Ortschaftsrat selbst seine Selbstauflösung beschließen kann und nicht etwa ein Bürgerentscheid. »Die nun gewählte Form der Meinungsumfrage ist ein Versuch, diese Hürde zu umgehen«, betonte er und fügte hinzu: »In meinen 38 Jahren als Gemeinderat stand noch nie ein solches brisantes Thema auf der Tagesordnung, das mehr Gräben zieht und spaltet, statt zu vereinen.«

»Basisdemokratie«

Hans-Peter Wagner brach zudem eine Lanze für die Arbeit des Ortschaftsrats. »Dass an dieser bewährten Form der Basisdemokratie gerüttelt wird, finde ich schade. Die Ortschaftsräte setzen sie als legitim gewählte Vertreter und unmittelbarste Ansprechpartner für ihren Ort ein. Sie schauen darauf, dass alles funktioniert, das Vereinsleben blüht und wichtige Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten im Ort bleiben«, nannte Wagner Beispiele der Gremiumsarbeit.

Abschließend schlug Wagner vor, dass die Verwaltung  die Ortschaftsräte der Stadt Zell über das  Anhörungsrecht zum Antrag der Freien Wähler formell und schriftlich in Kenntnis setzt und für die Ausübung dieses Rechtes eine angemessene Frist festlegt. Die Ortschaftsräte nehmen dann das Recht zur Anhörung in ihrer nächsten Sitzung wahr.

Nach Wagners Vortrag entstand kurz Unruhe im Ratssaal. Bürgermeister Günter Pfundstein verwies den Antrag schließlich in die Ortschaftsräte. Die können nun, müssen aber nicht, darüber beraten, wie Hauptamtsleiter Ludwig Börsig auf Nachfrage erklärte. Der Ortschaftsrat Unterharmersbach tagt am Mittwoch, 19. Dezember, und wird das Thema auf der Tagesordnung haben. Unterentersbach und Oberentersbach hatten für dieses Jahr keine Sitzung mehr eingeplant. Allerdings könnten diese Gremien Sondersitz­ungen einberufen.

Nach der Runde im Ortschaftsrat kommt der Antrag der Freien Wähler wieder zurück in den Gemeinderat Zell. Der tagt allerdings erst im Januar wieder.

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