Zells »dm«-Markt nimmt eine weitere Hürde
Die geplante Ansiedlung eines »dm«-Drogeriemarktes am Stadteingang von Zell nahm am Mittwoch die nächste formalrechtliche Hürde. Das notwendige Sondergebiet wird nun im Flächennutzungsplan verankert.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zell (Biberach, Oberharmersbach, Nordrach und Zell) beschloss einstimmig, den Flächennutzungsplan um ein »Gewerbegebiet Keramikareal I« zu erweitern. Dort soll sich auch der neue dm-Markt ansiedeln, der in dem Gewerbegebiet als »Sondergebiet« eingebettet ist.
Gesamtsituation
Für die Ausweisung des Sondergebiets Drogeriemarkt war die Betrachtung der Gesamtsituation notwendig. Anders gesagt: Kommunen können nicht beliebig Einkaufsmärkte ansiedeln, die eventuell Angebot und Nachfrage der Raumschaft verändern könnten.
Das Büro Acocella (Lörrach) bestätigte in einem Einzelhandelsgutachten, dass vor allem aus den vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zell Kaufkraft in den neuen Markt abließen wird. Diese Aussage ist aus regionalplanerischer Sicht wichtig, da sich ansonsten Käuferströme zum Nachteil anderer Kommunen verschieben könnten.
Die vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hatten bereits im Oktober 2016 beschlossen, dass sie die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Zell ausdrücklich begrüßen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird nach dem positiven Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses nun in allen vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ausgelegt, parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Zells Bürgermeister Günter Pfundstein nannte den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans »eine ganz wichtige Entscheidung«. Er rechnet im Sommer 2018 mit der Eröffnung des »dm«-Marktes, in diesem Jahr soll noch die Erschließungsstraße zum neuen Gewerbegebiet gebaut werden. Die führt über die Brücke zwischen Edeka und Zeller Keramik. Die Verkaufsfläche des Marktes ist auf 750 Quadratmeter begrenzt. Laut Pfundstein wollen Edeka-Markt und sein neuer Nachbar »dm« Parkplätze gemeinsam nutzen.
Theoretisch möglich
Die Änderung des Flächennutzungsplans bedeutet übrigens nicht, dass es für die anderen drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zell in Zukunft unmöglich ist, selbst einen Drogeriemarkt auf der eigenen Gemarkung anzusiedeln. Der Gedanke scheint zwar unwahrscheinlich, allerdings könnten sich Strategien von Unternehmen auch ändern, war sich der Gemeinsame Ausschuss einig.