Zollkontrollen zu Schwarzarbeit: 17 Offenburger Unternehmen geprüft
62 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach haben am 30. November im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 43 Gebäudereinigungsunternehmen überprüft, wie die Polizei mitteilt. Unter den überprüften Unternehmen waren 17 aus Offenburg, 21 aus dem Großraum Freiburg und fünf aus dem Raum Lörrach. Dort seien insgesamt 106 Arbeitnehmer hinsichtlich der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und der rechtmäßigen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns geprüft worden. Die Prüfung war auch auf einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern ausgerichtet.
Sechs Ordnungswidrigkeiten in Lörrach
Im Zuge dessen sollen am Standort Lörrach sofort je sechs Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Beschäftigung eingeleitet worden. Weitere 21 Befragungen lieferten laut Polizei erste Hinweise auf Unstimmigkeiten, welche nun eingehender überprüft werden.
Mindestlohn unterschritten
So könnte in neun Fällen, davon sechs im Raum Offenburg und drei im Raum Freiburg, der Mindestlohn unterschritten sein. Drei Arbeitgeber könnten laut Polizei daneben die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben und zwei befragte Beschäftigte haben angegeben, neben den Lohnzahlungen auch Sozialleistungen zu beziehen, welche ihnen dann aber nicht zustehen würden. Zu diesen Sachverhalten müssen die Zöllner weiter ermitteln.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.
Hintergrundinfos von der Polizei
Die Gebäudereinigungsbranche ist lauf Polizei geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sollen die Beschäftigten des Zolls dafür sorgen, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.
Geregelte Löhne
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die für einen Arbeitgeber im Ausland arbeiten. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe Eins 13 Euro und für die Lohngruppe Sechs 16,20 Euro. Neben Mindestlohnverstößen komme es in der Branche der Gebäudereinigung auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinfo
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll soll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beitragen und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglichen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt der Zoll laut Polizei ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.