10 Ortenauer Gemeinden erhalten zwei Millionen Euro Fördergelder
Zwei Millionen Euro Fördergelder aus dem sogenannten Ausgleichstock fließen in die Ortenau. Von der Finanzspritze profitieren zehn Gemeinden.
Der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg, der am Donnerstag über die Vergabe der Mittel entschieden hat, legt den Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Schul- und Rathaussanierungen, Straßensanierungsmaßnahmen und im Kindergartenbereich.
Zehn Ortenauer Gemeinden erhalten nun zwei Millionen Euro Fördergelder von Land und Bund. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
Das sind die zehn Gemeinden, die von den Fördergeldern profitieren:
- Ettenheim (Generalsanierung der Grundschule Altdorf) – von 1.568.000 Euro wurden 200.000 Euro bewilligt.
- Fischerbach (Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau des Rathauses) – von 4.375.000 Euro wurden 400.000 Euro bewilligt.
- Gengenbach (Neubau und Erweiterung Kindergarten Schwaibach) – von 2.149.000 Euro wurden 300.000 Euro bewilligt.
- Hausach (Erweiterung / Neubau der Graf-Heinrich-Schule für den Ganztagesbereich der Grundschule Hausach) – 1.245.000 Euro wurden 100.000 Euro bewilligt.
- Hornberg (Modernisierung der Wilhelm-Hausenstein-Grundschule im Altbau) – von 990.000 Euro wurden 200.000 Euro bewilligt.
- Kappelrodeck (Neubeschaffung eines Feuerwehrgerätewagens) – von 300.000 Euro wurden 50.000 Euro bewilligt.
- Nordrach (Kurpark, Parkplatz/Festplatz und "Umgriff Kirche") – von 2.500.000 Euro wurden 400.000 Euro bewilligt.
- Ottenhöfen (Grundlegende Erneuerung der Straße "Wolfersbach") – von 410.000 Euro wurden 200.000 Euro bewilligt.
- Sasbachwalden (Sanierung Straße "Brandmatt") – von 109.000 Euro wurden 80.000 Euro bewilligt.
- Seebach (Beschaffung eines neuen Winterdienstfahrzeuges mit Streuer) – von 134.000 Euro wurden 70.000 Euro bewilligt.
Ausgleichstock
Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt.
Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen, die Erschließung von Gewerbegebieten oder der Hochwasserschutz.
Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks.
Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.