2019 haben sich weniger Prostituierte in der Ortenau angemeldet
55 Frauen haben sich im vergangenen Jahr in der Ortenau als Prostituierte angemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Die Zahl der Anmeldungen sei damit zurückgegangen, erläuterte Ordnungsamtsleiterin Andrea Kern.
Die Pflicht zur Anmeldung gibt es seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Januar 2017. Für die Beratungsgespräche und die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen ist im Ortenaukreis das Landratsamt zuständig, heißt es weiter. 2017 wurden beim Ordnungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis insgesamt 45 Beratungen und Anmeldungen durchgeführt. 2018 waren es dann 96 Beratungen und Anmeldebescheinigungen, die ausgestellt wurden. „Im laufenden Jahr fanden bereits 19 Beratungen und Ausstellungen von Anmeldebescheinigungen statt, davon 14 Folgeberatungen“, sagte Kern.
Die Folgeberatungen betrafen Personen, die bereits eine Beratung und Bescheinigung erhalten haben und bei denen nun erstmals seit Einführung des Gesetzes die Gültigkeit abgelaufen ist, wie das Landratsamt erläutert. Diese betrage für Personen unter 21 Jahren ein und für Personen über 21 Jahren zwei Jahre. Für Beratungen und Bescheinigungen, die bis Ende 2017 stattfanden oder ausgestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist von zwei (für unter 21-Jährige) und drei Jahre (für über 21-Jährige).Diese Regelung macht Kern auch für den Rückgang im vergangenen Jahr verantwortlich. Viele Bescheinigungen waren dort noch gültig. Sie laufen erst in diesem oder im kommenden Jahr ab.
Relevante Informationen
Bevor die Prostituierten ihre Tätigkeit im Ordnungsamt anmelden, findet im Gesundheitsamt die gesundheitliche Beratung statt. „Wir informieren anschließend zur Rechtslage nach dem Prostituiertenschutzgesetz, dem Prostitutionsgesetz und weiteren relevanten Vorschriften“, erklärt Kern. Dazu gehörten auch Informationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft. Auch die Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und die bestehende Steuerpflicht sind Inhalt des Gesprächs.
Seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Seitdem greifen die Anmeldepflicht für Prostituierte, die Vorschriften über die gesundheitliche Pflichtberatung sowie die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. „Mit dem Gesetz sollen der Schutz der Prostituierten, die Regulierung des Prostitutionsgewerbes, die Unterbindung menschenverachtender Auswüchse, Zuverlässigkeitsprüfungen der Betreiberinnen und Betreiber, ordnungsrechtliche Instrumente der Überwachung und die Bekämpfung von Kriminalität gewährleistet werden“, macht Kern deutlich.