30.000 Euro ergaunert: Paar bezieht illegal Arbeitslosengeld

©Symbolfoto: Ellen Matzat
Das Amtsgericht Offenburg hat zwei Sozialbetrüger zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Paar hatte monatelang Arbeitslosengeld bekommen, obwohl es zugleich mit einem nicht angemeldeten Gewerbe rund 100.000 Euro Einnahmen erzielte.
Ein Paar aus der Ortenau ist vom Amtsgericht Offenburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden, weil es die Kommunale Arbeitsförderung um mehr als 30.000 Euro betrogen haben soll. Das teilte das Hauptzollamts Lörrach am Dienstag mit.
Demnach war eine Anzeige wegen Geldwäscheverdachts der Beginn der Ermittlungen gegen den 68-Jährigen und seine 55 Jahre alte Lebensgefährtin. Wie sich herausstellte, hatte das Paar als sogenannte Bedarfsgemeinschaft von November 2015 bis Mai 2018 bei der Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises Arbeitslosengeld II beantragt und so Leistungen von mehr als 30.000 Euro erhalten. Verschwiegen hatten die beiden laut Mitteilung aber, dass sie in Supermärkten Verkostungsstände zur Produktwerbung betrieben, und so Einnahmen von nahezu 100.000 Euro erzielten. Dieses Gewerbe sei zudem nicht angemeldet gewesen.
Das Amtsgericht verurteilte den 68-Jährigen wegen Betrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, seine 55-jährige Partnerin erhielt ein Jahr – jeweils auf Bewährung. Das Urteil ist laut Mitteilung rechtkräftig. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss das Paar zurückzahlen.