51-Jähriger soll Frau in Bürocontainer vergewaltigt haben
Weil er mit einem bereits wegen Vergewaltigung Verurteilten eine Frau Anfang Juni in einem Kehler Bürocontainer vergewaltigt haben soll, sitzt ein 51-jähriger Mann ab Dienstag, 27. Juni, auf der Anklagebank der 2. Großen Kammer des Landgerichts Offenburg. Angesetzt sind vier Verhandlungstage.
Ein 51-jähriger Mann muss sich ab Dienstag, 27. Juni, vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Freitagnachmittag mit. Dem Mann wird zur Last gelegt, die Geschädigte mit einem bereits verurteilten anderen Mann in einem Bürocontainer in Kehl am frühen Morgen des 3. Juni vergewaltigt zu haben. Angesetzt sind vier Verhandlungstage.
Laut Staatsanwaltschaft sollen der Angeklagte, das spätere Opfer sowie ein bereits verurteilter Mann am Abend des 2. Juni in einer Wohnung in Kehl auf einer privaten Feier gewesen sein. Anwesend waren darüberhinaus weitere Menschen. Als die alkoholischen Getränke ausgegangen seien, habe der Angeklagte mit dem bereits Verurteilten beschlossen, weiteren Alkohol zu besorgen. Das spätere Opfer habe die beiden begleitet.
In Bürocontainer gebracht
Statt Alkohol zu kaufen, so die Staatsanwatlschaft weiter, hätten der Angeklagte und der bereits Verurteilte die Geschädigte in ein Bürocontainer in Kehl gebracht. Dort sei das Opfer vergewaltigt worden. Anschließend soll sich der bereits Verurteilte ebenfalls an der Frau vergangen haben.
Wie es seitens der Staatsanwaltschaft weiter heißt, soll das Opfer aus Angst vor Gewalt durch die beiden Männer und wegen der ihr ausgweglos erscheinenden Situation keinen Widerstand geleistet haben. Das sei dem 51-jährigen Angeklagten bewusst gewesen.
Bereits verurteilt
Der in Frankreich lebende Angeklagte ist nicht vorbestraft. Zu dem Tatvorwurf hat er sich nicht eingelassen. Er befindet sich seit Anfang März 2017 in Untersuchungshaft. Der andere Mann wurde durch das Landgericht Offenburg am 25. Januar wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.