Ab Montag gilt eine Ausgangssperre im Ortenaukreis
Landkreise, die über einem Inzidenzwert von 100 liegen, müssen ab Montag nächtliche Ausgangsbeschränkungen umsetzen. Das gilt auch für die Ortenau, wie das Landratsamt am Freitag bestätigte.
In der Ortenau gilt ab Montag, 19. April, eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, wie das Landratsamt am Freitag mitteilte. Grund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz seit drei Tagen in Folge über 150 liegt – am Donnerstag lag sie bei 165,4. Landkreise, die trotz der sogenannten „Notbremse“ deutlich über einer Inzidenz von 100 liegen, müssen nach den Vorgaben des Landes nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Betracht ziehen. In dieser Zeit ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet. Der Ortenaukreis hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und seine Städte und Gemeinden informiert.
Ausgangssperre ab Montag landesweit
Das Land Baden-Württemberg hat bereits am Donnerstag angekündigt, ab nächsten Montag die geplante „Bundes-Notbremse“ mit der gleichen nächtlichen Ausgangssperre landesweit zu verhängen. Diese hätte den Ortenaukreis also unabhängig von der Entscheidung des Landratsamts getroffen. Allerdings gilt nun ab Montag die Corona-Verordnung des Landes, weist die Behörde hin. Die Allgemeinverfügung des Ortenaukreises tritt automatisch außer Kraft, wenn die nächtliche Ausgangssperre aus der Corona-Verordnung des Landes oder durch den Bund unmittelbar aus dem Infektionsschutzgesetz verhängt wird, ohne dass das Gesundheitsamt deren Notwendigkeit feststellen muss.
Gassi gehen auch nach 21 Uhr erlaubt
Zu den triftigen Gründen, die einen Aufenthalt auch nach 21 Uhr erlauben, zählen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Als triftige Gründe gelten auch die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen sowie die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, Minderjährigen, Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
Erlaubt ist auch die Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen, sowie der Besuch von religiösen Veranstaltungen und die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
Mobilität soll reduziert werden
Die Ausgangssperre ist eine umstrittene Maßnahme, um die Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Kanzlerin Angela Merkel sagte dazu am Freitag in der Bundestagsdebatte, Kontakte sollten reduziert werden, um eine niedrigere Mobilität zu erreichen. Auch wenn die Kontakte zu einem großen Teil im Freien stattfänden, wo die Infektionsgefahr als geringer gilt, gehe damit oft die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einher.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warb in der Debatte eindringlich für eine schnelle Umsetzung der geplanten Ausgangsbeschränkungen am Abend gegen die dritte Corona-Welle. „Es wird alleine nicht reichen, aber in keinem Land ist es gelungen, eine Welle mit Variante B.1.1.7 noch einmal in den Griff zu bekommen, ohne dass man nicht auch das Instrument der Ausgangsbeschränkung, und nicht -sperre, genutzt hätte“, sagte er.