Ortenau

Anschlagsdrohungen gegen Disko: Drogen sollen schuld sein

Jens Sikeler
Lesezeit 4 Minuten
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22. Juli 2017
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Der Offenburger Diskothek Online galt die Anschlagsdrohung, ©Ulrich Marx

Ein 23-Jähriger hatte im März mit einer Anschlagsdrohung gegen die Offenburger Diskothek »Online« für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Gestern startete der Prozess gegen ihn vor dem Offenburger Landgericht. 

Ins Gefängnis wird ein 23-jähriger Tschetschene mit russischer Staasbürgerschaft vermutlich nicht müssen. Er hatte am 11. März mehrere Anschlagsdrohungen gegen die Offenburger Diskothek »Online« auf Facebook veröffentlicht. Gegen ihn wird deshalb seit gestern, Donnerstag, vor dem Landgericht Offenburg wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat verhandelt.  

Akut psychotisches Geschehen
Staatsanwalt Manuel Graulich geht allerdings davon aus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. »Es hat ein akut psychotisches Geschehen vorgelegen, das auf eine ausgesprägte Psychopathologie schließen lässt.«  Konkret geht Graulich davon aus, dass der Drogenkonsum des Angeklagten zu seinem «paranoid, haluzinatorisch, schizophrenen Verhalten« geführt hat. 
Auch wenn der Beschuldigte tatsächlich schuldunfähig sein sollte, freikommen wird er nach dem Prozess, für den noch drei weitere Sitzungstage angesetzt sind, nach dem Willen der Staatsanwalt nicht. Graulich ist zur Überzeugung gekommen, dass von dem 23-Jährigen wegen seiner islamistischen Einstellung und seiner Gewaltbereitschaft weitere Straftaten zu erwarten sind. Er soll deshalb bei einer Verurteilung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Zurzeit wird er im Zentrum für Psychiatrie Wiesloch behandelt. 

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Drei Fragen
Das Gericht wird also drei Fragen zu klären haben: Ist Y. tatsächlich ein Islamist? Wie gewaltbereit ist er? Und welchen Einfluss hatte sein Drogenkonsum auf seine Taten? 
Um seine These vom islamistischen Hintergrund der Tat zu untermauern, zitierte Graulich aus den Videos, die der Beschuldigte am 11. März dieses Jahres in einer Gruppe namens »Russen in Deutschland« im sozialen Netzwerk Facebook gepostet hatte. Er soll dort unter anderem gerufen haben »Ich komme ins Paradies« und »Ich habe keine  Angst. Ich habe Gott bei mir und Allah«. Y. selbst wollte sich nicht zur Sache, also auch nicht zu seinem Glauben äußern. Das tat dafür der Zeuge Sch., bei dem der Beschuldigte für mehrere Monate geschlafen hatte.  

Zunächst nicht ausgeübt
Der muslimische Angeklagte habe seine Religion zunächst nicht ausgeübt, während er bei ihm war, erläuterte Sch. Das änderte sich offensichtlich erst nach der Einnahme von LSD. Der Angeklagte und Sch. hatten die Droge im März dieses Jahres zusammen ausprobiert.  Sch. zufolge soll Y. in den Tagen danach »Allahu Akhbar gerufen und dabei den rechten Zeigefinger erhoben haben. (Dabei handelt es sich um eine Geste der Terrororganisation IS, Anm. d. Red.). Sch. fühlte sich dadurch bedroht, und bat den Angeklagten deshalb, die  Wohnung zu verlassen. Sch. bestätigte dem Vorsitzenden Richter Alexander Schöpsdau, dass der Beschuldigte ihn aufgefordert habe, zum Islam zu konvertieren. »Ich bin der Prophet«, soll Y gesagt haben.
Sch. glaubt, dass zwischen dem Konsum von LSD und den Drohvideos ein Zusammenhang besteht. »Er hat sich  danach verändert. Er hat gesagt, ich will ihn umbringen«, sagte der Zeuge. Der Angeklagte  sei immer paranoider geworden. Der berichtete von seinem zuletzt täglichen Drogenkonsum. Y, gab zu, kurz vor der Veröffentlichung der Drohungen  LSD, Kokain und Haschisch konsumiert zu haben. Der Taxifahrer, der ihn zur Diskothek brachte, glaubte deshalb, Y sei betrunken gewesen.  

Ohne Abschluss
Wer ist Y.? Er sei 1994 in Tschetschenien geboren, so Graulich. Als die Mutter des Angeklagten stirbt, zieht er 2005 zu seinem Vater nach Polen. 2011 zieht die Familie weiter nach Frankreich. Die Schule in Frankreich beendet er ohne Abschluss. Vier Monate ist er als Lagerarbeiter tätig. Ehe Y. verhaftet wird, hat er eine Stelle bei einem Modeversender in Aussicht. 
Sch. schildert ihn als »guten Menschen«. Wegen seiner Jobsuche und der Trennung von seiner Freundin habe Y. allerdings unter großem Druck gestanden. Nicht in dieses Bild passt, dass er 2014 nach Angaben von Graulich zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, weil er an einem schweren Raub beteiligt war.

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