Anlage im Schuttertal

Anwalt und Antragsteller streiten weiter um Windrad-Projekt

Marc Mudrak
Lesezeit 3 Minuten
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10. Oktober 2017

Auf dem Kambacher Eck (Foto) stehen heute schon vier Windräder. Auf der Anhöhe gegenüber, dem Kallenwald, soll ein neues gebaut werden. Darüber streiten ein Anwohner-Anwalt und die Antragsteller. ©Maria Benz

Im Streit um das geplante Badenova-Windrad auf dem Kallenwald bei Seelbach hat der Anwalt der Projektgegner seine Einwände erneuert und Vorwürfe gegen das Landratsamt erhoben. Die Ökostromgruppe Freiburg, die den Bauantrag gestellt hat, wehrt sich vehement.

Das Windkraft-Projekt auf dem Kallenwald oberhalb von Seelbach im Schuttertal sorgt weiter für Auseinandersetzungen. Die Betreiber des Sodhofs, einem beliebten Ausflugsziel für Wanderer in rund 500 Meter Entfernung vom potenziellen Standort, laufen Sturm gegen die Badenova-Anlage. Ihr Rechtsanwalt Franz Lögler (Friesenheim) hat nun mit Datum vom 26. September eine Stellungnahme beim Ortenauer Landratsamt als genehmigender Behörde eingereicht. In dem 27-seitigen Papier, das der Mittelbadischen Presse vorliegt, bezeichnet Lögler das Projekt als »nicht genehmigungsfähig« und macht dafür gravierende Einwände geltend.

Demnach sei ausreichender Lärmschutz für die Anwohner nicht zu erwarten. So seien etwa die nächtlichen Lärmgrenzwerte von 45 Dezibel nicht einzuhalten. Lärmprognosen seien auf Basis falscher Daten berechnet worden. Außerdem sei das Vorranggebiet für Windkraft im Flächennutzungsplan der Kommune »rechtsfehlerhaft und damit ungültig zustande gekommen«.

»Scheinplanung«

Besonders bringt Lögler den Naturschutz gegen das Projekt in Stellung. Das Windrad soll in einem Landschaftsschutzgebiet entstehen und müsste daher von der Landschaftsschutz-Verordnung befreit werden. Ob das möglich ist, habe die Naturschutzbehörde im Vorfeld nicht geprüft – und dennoch in Aussicht gestellt. Das Landratsamt habe durch die Nichtüberprüfung eine »Scheinplanung« mitverursacht.

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Lögler meint, dass im Fall des Kallenwalds eine Befreiung nicht möglich sei. Es müsse etwa eine Zufahrtsstraße zur Baustelle durch das Schutzgebiet errichtet werden. Das Landschaftsbild würde durch das Windrad schwer belastet werden. Außerdem lebten dort Fledermäuse und seltene Vogelarten. Schließlich würde ein Windrad die Attraktivität der Gegend schmälern, und auf die Anwohner im Sodhof werde keine Rücksicht genommen.

Den Antrag für die Anlage hat im Juni dieses Jahres die Ökostromgruppe Freiburg beim Ortenaukreis gestellt. Die Badenova soll später der Betreiber sein. Das Landratsamt nahm zum Inhalt des Anwaltsschreibens auf Anfrage unserer Zeitung keine Stellung. Nur so viel: Das Anhörungsverfahren laufe noch, bis wann mit einem Entscheid zu rechnen ist, sei nicht zu sagen.

Umso deutlicher äußerte sich Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostromgruppe, gegenüber der Mittelbadischen Presse. Er greift Lögler direkt an, denn der Anwalt stelle regelmäßig Behauptungen auf, von denen er wisse, dass sie nicht zutreffen. 

»Mangelnde Sachkunde«

Unter anderem müsse für den Zuweg keine neue Straße gebaut werden. »Die Ausführungen von Herrn Lögler zur Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet zeugen von hoher Emotionalität, aber mangelnder Sachkunde. Warum die Voraussetzung für eine Befreiung vorliegt, die auch von einem entsprechenden Erlass des Ministeriums abgedeckt sind, ist im Antrag ausführlich dargestellt«, so Markowsky. Und weiter: »Beim Tourismus sind in Schuttertal und Seelbach trotz bis zu 20-jähriger Erfahrung mit Windenergieanlagen keine Rückgänge zu verzeichnen, sondern Zuwächse.«

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