Arztmord: Angeklagter stiftet Verwirrung und leugnet die Tat
Der Angeklagte im Offenburger Arztmordprozess stiftet auch am vierten Verhandlungstag wieder mehr Verwirrung als er zur Klärung der Tat beiträgt. Der Mann leugnet sie nach wie vor. Am heutigen Donnerstag geht der Prozess weiter.
Die Beweise sind erdrückend. Zwei Augenzeugen haben den Angeklagten bei der Tat beobachtet. Am Mittwoch, dem vierten Verhandlungstag, verlas das Gericht außerdem die Ergebnisse der polizeilichen DNA-Analyse der Kleidungsstücke, die man in der Offenburger Wohnung von Suleiman A. gefunden hatte. Sowohl am T-Shirt als auch an den Jeans fanden sich die DNA des ermordeten Hausarztes.
Mehrmals dort gewesen
Bislang stritt der Angeklagte nicht nur hartnäckig ab, die Tat begangen zu haben, sondern auch den Hausarzt gekannt zu haben, obwohl er dort offensichtlich Patient war. »Ich bin mehrmals wegen Kleinigkeiten dort gewesen«, bestätigte er am Mittwoch auf Nachfrage, nur um wenig später zu sagen: »Ich kenne ihn nicht.«
Vor dem Landgericht sagte auch der Beamte der Bundespolizei aus, der Suleiman A. an der Freiburger Straße in Offenburg zusammen mit einer Kollegin erst entdeckt und dann festgenommen hatte. »Er stand ohne sich zu bewegen auf einer Fußgängerinsel in der Freiburger Straße«, erinnerte sich der Beamte .
Dem Bundespolizisten fiel A. unter anderem auf, weil er Blut an der Kleidung des Mannes sah und der trotz der sommerlichen Temperaturen an der rechten Hand einen Handschuh trug. »Ich habe ihn gefragt, wo er herkommt. Da hat er nur mit der Schulter gezuckt«, schilderte der Beamte den Moment, als für A. die Flucht zuende war. »Ich hatte den Eindruck als wüsste er, dass das Spiel vorbei ist«, sagte der Bundespolizist. Er habe sich nicht gewehrt und ruhig gewirkt.
Entscheidende Frage
»Die entscheidende Frage des Verfahrens ist ihr Gutachten«, sagte Verteidiger Marc Kutschera zum forensischen Psychiater Stephan Bork. Das will er heute, Donnerstag, zumindest in Teilen vorstellen. Von ihm erhofft sich das Gericht Aufschluss darüber, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder eben nicht. Weiteres Material dürfte ihm die Aussage des Sozialpädagogen geliefert haben, der A. während seiner Zeit im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg betreut hat. Der machte deutlich: »Es gibt bei A. Anzeichen für eine psychische Erkrankung.«
Zu Beginn war der dort laut dem Zeugen zusammen mit anderen Gefangenen in einem Zimmer untergebracht. »Das ist schnell schiefgegangen. Er drohte Gewalt an, wenn er nicht aus dem Haftraum verlegt wird.« Die Ärzte reagierten drastisch: A. sei fixiert und wegen Psychosen zwangsbehandelt worden. Seitdem war der Angeklagte in einem Einzelzimmer untergebracht.
Nicht geändert
Die bisherigen Aussagen lassen den Eindruck zu, dass der Angeklagte ein großes Problem mit medizinischen Behandlungen hat. Daran hat sich auch in dem Gefängniskrankenhaus nichts geändert. »Er hat gesagt, es geht ihm nicht gut und er müsse behandelt werden. Danach lehnte er aber alle Behandlungen ab.«
Aufgetaut ist der Angeklagte, der sich sonst so verschlossen gibt, offensichtlich ganz selten. Zu den Bediensteten habe er beim Kickern oberflächlichen Kontakt gepflegt. Zu den Mitgefangenen habe er dagegen bis zum Schluss keinen Kontakt gehabt.
Erheblicher Unterschied
Der Angeklagte äußerte sich auch selbst zu seinem gesundheitlichen Zustand. Das unterscheidet sich erheblich von der Einschätzung der Sozialpädagogen. »Ich bin nicht psychisch krank. Ich habe Magenschmerzen.« Auch sonst waren seine Einlassungen wirr. Der Richter Heinz Walter fragte ihn: »Verstehen Sie, dass es viele Spuren gibt, die belegen, dass Sie die Person gewesen sind, die den Arzt getötet hat?« Der Angeklagte antwortete darauf: »Ich suche nie Probleme. Die Probleme kommen zu mir.«