Arztmord: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Somalier
Ein Arzt ist am Donnerstag, 16. August, in seiner Offenburger Praxis an den Folgen von Stichverletzungen gestorben. Der noch am selben Tag festgenommene Tatverdächtige wurde nunmehr vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Offenburg angeklagt.
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzten gesorgt. Der Angeklagte soll laut Offenburger Staatsanwaltschaft zufolge kurz vor 9 Uhr am Donnerstag, 16. August, die Praxisräume des Mediziners betreten haben. Dort soll er sich direkt in ein Behandlungszimmer begeben haben und mit einem Messer mehrfach auf den 52-jährigen Arzt eingestochen haben, um ihn zu töten.
Auch das zügige Eingreifen einer Mitarbeiterin konnte den Tod des Mannes nicht verhindern. Er erlag noch vor Ort den zahlreichen Stichverletzungen, die er im Bereich des Kopfes und im Hals erlitt, heißt es.
Seit August in Untersuchungshaft
Die Mitarbeiterin erlitt eine Schnittverletzung. Die sofort eingeleitete Fahndung durch ein Großaufgebot der Polizei mit über 20 Polizeistreifen, der Polizeihubschrauberstaffel, der Hundestaffel und mit Unterstützung der Bundespolizei führte gegen zehn Uhr zur Ergreifung des 26-jährigen Tatverdächtigen. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Vorgehen bei der Tat wird unter anderem als heimtückisch gewertet, da der Arzt nicht mit einem Angriff rechnete und demzufolge in seiner Verteidigungsfähigkeit
eingeschränkt war, was dem Tatverdächtigen bewusst gewesen sei.
Wahnvorstellungen
Das Motiv des mutmaßlichen Täters konnte noch nicht vollständig geklärt werden. Seinen Äußerungen zur Tat und seinem Verhalten zufolge ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung leidet. Möglicherweise litt er unter Verfolgungswahn und hatte für sich die Vorstellung, durch den Mediziner vergiftet worden zu sein. Ein psychiatrisches Gutachten wurde daher in Auftrag gegeben.
Landsleute des Mannes, mit der die Mittelbadische Presse kurz nach Tat gesprochen hatte, beschrieben ihn als Einzelgänger. Von seinen Bekannten hatte er sich demzufolge abgewandt.
Psychisch krank?
»Wir vermuten, dass es psychisch krank war, er hat zum Beispiel Selbstgespräche geführt, aber mit uns nicht mehr gesprochen. Er hat immer ein Messer dabei gehabt und ist oft von der Polizei kontrolliert worden«, sagten die Bekannten damals übereinstimmend. Dass der Tatverdächtige oft mit einem Messer unterwegs war und kontrolliert wurde, sei ihr nicht bekannt, betonte im August dagegen Polizeisprecherin Karen Stürzel.
Schuldfähigkeit prüfen
An der Begutachtung wirkte der Mann jedoch nicht mit, sodass noch keine konkrete Einschätzung zu einem Krankheitsbild vorliegt. Gegenstand der Hauptverhandlung wird laut Staatsanwaltschaft daher auch die Prüfung der Schuldfähigkeit des Mannes sein.
Sollte eine Schuldunfähigkeit vorliegen, kommt die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Betracht, sofern von dem Mann weiterhin eine schwerwiegende Gefahr ausgeht.
Mit einer baldigen Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht ist zu rechnen, heißt es weiter.
Zum Angeklagten
Der Tatverdächtige reiste im November 2015 in die Bundesrepublik ein. Eigenen Angaben gemäß stamme er aus Somalia.
In Deutschland hat er einen Asylantrag gestellt, der im April 2017 abgelehnt wurde.
Zugleich wurde dem nicht vorbestraften Mann ein subsidiärer Schutzstatus zuerkannt, sodass er sich zum Zeitpunkt der Tat legal in Deutschland aufhielt.