Ortenau-Klinikum will negativen Test von Geboosterten
Auch für eine ambulante Behandlung im Ortenau-Klinikum wird jetzt ein negativer Testnachweis verlangt – egal, ob man geimpft oder genesen ist. Nur für Notfallpatienten gilt das nicht.
Seit 7. Dezember müssen alle Patienten, die für eine ambulante Behandlung die Häuser des Ortenau-Klinikums aufsuchen, einen negativen Test vorweisen – und zwar unabhängig von ihrem Immunstatus, wie das Klinikum in einer Pressemitteilung schreibt. Es genügt dafür ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Notfallpatienten sind von der Regelung ausgenommen. Sie benötigen generell keinen Nachweis, heißt es.
Wer als Besucher ins Ortenau-Klinikum kommen möchte, muss aufgrund der aktuellen Coronalage aktuell einen negativen Test vorweisen können (2G-Plus). Dies gilt ausdrücklich auch für Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, wie das Ortenau-Klinikum mitgeteilt hat. „Anders als bei Sport- und Kulturveranstaltungen entbindet die Zweit- und Drittimpfung für einen Besuch im Klinikum nicht von der Testpflicht“, so Klinikum-Sprecher Christian Eggersglüß.
Eine Ausnahme gibt es in der Notaufnahme: Für Notfall-Patienten und deren Begleitpersonen gibt es neben der Beachtung von Hygieneregeln wie Händedesinfektion, Maske und Abstand keine Einlassvoraussetzungen.
Für Besucher des Ortenau-Klinikums gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung zu den derzeit geltenden Besuchszeiten zwischen 15 und 18 Uhr, letzter Einlass ist 17.30 Uhr. Bis auf Weiteres können Patienten, die stationär behandelt werden müssen, täglich eine Besucherin oder einen Besucher empfangen.