Bei SEK-Einsatz erschossen: 53-Jähriger wohl psychisch erkrankt
Nach dem tödlichen Schuss auf einen 53-Jährigen in Kehl-Sundheim während eines SEK-Einsatzes am Sonntag ermittelt die Polizei weiter zu den Hintergründen. Wie am Montag bekannt wurde, war der Getötete bereits Ende September psychisch auffällig und deshalb in Behandlung.
Nach dem tödlichen SEK-Einsatz in Kehl-Sundheim am Sonntag ermittelt die Polizei zu den Hintergründen und hat am Montag weitere Details veröffentlicht. Laut Pressemitteilung kam es demnach nicht zu einer Geiselnahme, wie Zeugen vor allem auf Facebook noch vermuteten: Der 53-jährige Afghane war zum Zeitpunkt des polizeilichen Zugriffs alleine in seiner Wohnung, heißt es.
VIDEO: Polizeisprecher Wolfgang Kramer über die Ereignisse
Der 53-Jährige soll am Sonntag mit einem Messer bewaffnet von einem Zeugen beobachtet worden sein, woraufhin dieser den Notruf alarmierte. Anschließend hatte sich der 53-Jährige in eine Wohnung in der Berliner Straße zurückgezogen. Mehrere Polizeistreifen hätten dort versucht, mit dem Mann in Kontakt zu kommen, der sich, weiterhin mit dem Messer bewaffnet, von Zeit zu Zeit an einem Fenster zeigte. Die Beamten hätten erkennen können, dass der Mann verletzt war. Etliche Anstrengungen, auch unter Einbindung von Übersetzern, schlugen laut Polizei jedoch fehl. Nach Abwägung der Situation kamen die Einsatzkräfte zur Ansicht, dass sowohl für den 53-Jährigen als auch für andere eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte.
Ähnliche Eskalation bereits Ende September
Die Polizei spricht von einem psychischen Ausnahmezustand, der möglicherweise auf eine entsprechende Erkrankung zurückzuführen war. Bereits Ende September sei der Mann in ähnlicher Weise und in vergleichbarem Zustand auffällig geworden. Damals hatte er mit einem Küchenmesser einen Nachbarn bedroht und wurde daraufhin in eine Fachklinik gebracht. Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund des Vorfalls sollen nicht vorliegen.
Mehrere Schüsse?
Nachdem das Sondereinsatzkommando am Sonntag gegen 16.30 Uhr in die Wohnung des Mannes eindrang, fiel der tödliche Schuss. Auf einem der Redaktion vorliegenden Handy-Video, das den Einsatz zeigen soll und wohl aus der Nachbarschaft stammt, sind mehrere Schüsse zu hören. Die Polizei ermittelt dazu aber noch. Zum Ablauf der kritischen Situation gab es am Montag daher keine weiteren Angaben.
In diesen Fällen dürfen Polizeibeamte zur Waffe greifen
Für den Gebrauch von Schusswaffen gibt es für Polizeibeamte klare Vorgaben, die im Landespolizeigesetz geregelt sind, wie Wolfgang Kramer, Sprecher des Offenburger Polizeipräsidiums, deutlich macht. Generell gelte, dass ein Schuss aus der Dienstpistole das letzte Mittel sein müsse, um eine Situation zu bewältigen. „Dazu müssen aber alle anderen Mittel versagt haben“, betont Kramer. Es gehe darum Leben zu retten, das eigene oder ein fremdes.
Der finale Rettungsschuss also das absichtliche Töten einer Person, sei dabei nur in einem Fall erlaubt: Wenn von einer Person eine erhebliche Gefahr ausgeht. Als Beispiel nennt Kramer eine Geiselnahme. “Dort muss abgewogen werden, ob mit einem Schuss das Leben der Geisel gerettet werden kann.“
„Wir geben nur in den wenigsten Fällen gezielte Schüsse ab.“ Was zunächst verwunderlich klingt, erklärt Kramer damit, dass eine Gefahr meist von Personen in der unmittelbaren Umgebung des Beamten ausgeht. „Da ist das Zielen auch für eine geübte Person schwierig.“ Nach Möglichkeit werde versucht, die Person durch Schüsse in Arme und Beine kampfunfähig zu machen. In solchen Situationen sei es aber schwierig abzuschätzen, ob der erste Schuss gewirkt hat. „Deshalb kann es auch sein, dass mehrere Schüsse notwendig sind“, so Kramer.