Bombendrohung in Offenburg: Verdächtiger bestreitet die Tat
In einer Außenstelle des Offenburger Landrats-amts in der Lange Straße ist am Montag um kurz vor 10 Uhr eine Bombendrohung eingegangen. Die Polizei hat einen 46-jährigen Verdächtigen noch am selben Tag verhört – er bestreitet die Tat.
»Bitte begeben Sie sich unverzüglich in das Gebäude!«, forderte ein Polizist um zirka 10 Uhr am Montagmorgen Sandra Grösser, Mitarbeiterin im Biermichel Offenburg, auf. »Ich wollte nur schauen, warum so viele Polizisten und Streifenwagen in der Lange Straße sind«, erzählte sie der Mittelbadischen Presse am Telefon.
Durch das Fenster beobachtete sie das Geschehen: In der Außenstelle des Landratsamts in der Offenburger Lange Straße war am Montagmorgen eine Bombendrohung um kurz vor 10 Uhr eingegangen, wie die Polizei bestätigte.
In jeder Etage Verantwortliche
Das Amt hatte den anonymen Anruf als »ernsthafte Drohung« registriert, sagte Armin Mittelstätt, Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) vor Ort. Anschließend wurde das KOA-Gebäude geräumt und die Polizei informiert. In jeder Etage des Gebäudes habe es Verantwortliche gegeben, die die Evakuierung koordinierten, so Mittelstätt.
Um die zehn Personen sind laut dem Leiter der KOA mit Megaphonen durch die vier Stockwerke gelaufen, um die Mitarbeiter und Besucher aufzufordern, sich nach draußen zu begeben. »Etwa 100 Mitarbeiter, davon auch Besucher, haben das Gebäude dann verlassen.«
Drohungen in Briefen
Statt Hysterie waren die Mitarbeiter gelassen, sagte Mittelstädt. Nur fünf Minuten habe es gedauert, dann war das Gebäude leer, berichtet auch Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste, im Gespräch mit der Mittelbadischen Presse vor Ort. An Drohungen in Briefen »vor etlichen Jahren« könne sich Böttinger erinnern. An Einschüchterungen dieser Art jedoch nicht. »Ich hatte eher Sorge als Angst, weil man vor allem an das Wohl seiner Mitarbeiter denkt«, so Böttinger. Wer im Jobcenter arbeite, sei allerdings abgehärtet. »Die Mitarbeiter bekommen hin und wieder Drohungen«, bedauerte Mittelstätt im Gespräch.
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Das sei zwar nicht die Regel, dennoch gebe es diese einzelne Vorfälle. Das Gelände wurde am Vormittag großräumig abgesperrt, und die Polizisten durchsuchten die leeren Räume mit drei Spürhunden nach Sprengstoff ab. Das unterirdische Parkhaus »Alt Offenburg« sowie das Schnellrestaurant »Kaffee Bohne« wurden zudem geschlossen. Die Zufahrt von der Grabenallee zur Lange Straße war ebenfalls Stunden gesperrt. Umliegende Gebäude, wie auch der Biermichel, wurden nicht evakuiert.
Verdächtigen verhört
Kurz nach 13 Uhr dann die Entwarnung: Es wurde kein Sprengstoff gefunden, sodass die Mitarbeiter ins Gebäude zurückkehrten. Die Beamten entfernten die Absperrbänder und rückte nach drei Stunden ab. Die Polizei hat einen Verdächtigen, gegen den nun ermittelt wird, sagte Pressesprecher Patrick Bergmann der Mittelbadischen Presse.
Im Zuge der Recherchen habe sich ein Tatverdacht gegen einen 46-Jährigen ergeben. Ob der Mann für den folgenschweren Anruf in Frage kommt, müssten weitere Ermittlungen nun zeigen; denn der Verdächtige habe die Vorwürfe im Rahmen seiner Befragung bestritten, informierte die Polizei. Er wurde gestern wieder auf freien Fuß entlassen.
INFO: Den letzten Großeinsatz nach einer Drohung gab es am 12. März gegen eine Offenburger Diskothek. Ein Anfang 20-jähriger Mann hat im Internet mit einem Anschlag gedroht, sagte die Polizei (wir berichteten). Er wurde festgenommen. Für den Einsatz wurden Beamte aus unterschiedlichen Teilen Baden-Württembergs alarmiert.
Welche Strafe den Täter erwartet
Bombendrohungen stehen in Deutschland unter anderem nach Paragraph 126 Absatz 2 des Strafgesetzbuches als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unter Strafe. Laut Rüdiger Moll, Pressesprecher und Richter am Landgericht Offenburg, hänge die Strafe aber insbesondere von den individuellen Faktoren – wie alt war der anonyme Anrufer bei der Tat, ist er vorbestraft oder wie lautet sein Tatmotiv – des Täters ab. Das Strafmaß kann laut Pressesprecher Moll eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe beinhalten.