Der Obstgroßmarkt geht eine Vermarktungs-Kooperation für Waren ein

Der Obstgroßmarkt Mittelbaden hat eine Kooperation im Vermarktungsbereich beschlossen. ©Archivfoto: suwa wortwahl
Der Obstgroßmarkt Mittelbaden (OGM) mit Sitz in Oberkirch und die Obst- und Gemüse-Vertriebsgenossenschaft Nordbaden (OGV) werden ihr Warensortiment ab April gemeinsam vermarkten. Die geplante Kooperation sei rechtzeitig zum Beginn der diesjährigen Obst- und Gemüsesaison beschlossen worden, heißt es in einer Pressemitteilung dazu. Das gelte vorbehaltlich endgültiger Beschlüsse in den Verwaltungsgremien und Generalversammlungen.
Seit Jahren angestrebte Bündelung
Beide Erzeugerorganisationen seien nach EU-Recht anerkannt, die OGV sei der Obst- und Gemüse-Absatzgenossenschaft (OGA) angeschlossen. Die gemeinsame Vermarktung erfolge ab April über die in Bruchsal bereits vorhandene Vertriebsgenossenschaft OGV Nordbaden. „Damit erfolgt eine seit Jahren angestrebte Bündelung des Warenangebots der beiden größten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im badischen Landesteil“, heißt es in der Pressemitteilung dazu.
Die Zusammenführung des Warenvolumens beider Unternehmen mit jeweils zirka 40 Millionen Euro Umsatz und ein erweitertes Sortiment aus einer Hand würden eine Stärkung der genossenschaftlichen Obst- und Gemüsevermarktung in Baden-Württemberg bedeuten. „Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Obst- und Gemüsefachhandel und die Verarbeitungsindustrie entsteht ein noch interessanterer und leistungsfähigerer Partner“, teilen die beiden Erzeugerorganisationen mit.
Vorbereitungen laufen
Nach den Verwaltungsbeschlüssen in Oberkirch und Bruchsal seien aktuell die Vorbereitungen für die Kooperation an beiden Standorten in vollem Gang. Ein gemeinsames Vertriebsteam nutze die vorhandenen Strukturen der bisherigen Vertriebsgenossenschaft in Bruchsal. Über eine neue IT-Verbindung erfolge der erforderliche Daten- und Informationsaustausch.
Die weiterhin selbstständigen Erzeugerorganisationen OGA Bruchsal und OGM Oberkirch würden für die Mitgliederbetreuung, Warensteuerung und Warenaufbereitung im jeweiligen Einzugsgebiet verantwortlich bleiben. Ein gemeinsamer Abrechnungspool garantiere „eine faire und transparente Gleichbehandlung aller Genossenschaftsmitglieder“.