Ortenau

Diakonie und Aufschrei bieten Prozessbegleitung an

Herbert Gabriel
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04. September 2017

Kompetente Unterstützung erfahren Opfer von Gewalt bei den Prozessbegleiterinnen Dagmar Stumpe-Blasel (links) und Christiane Glombitza. ©Herbert Gabriel

»Aufschrei – Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen« und die Diakonie Ortenau gehen gemeinsame Wege in der professionellen psychosozialen Prozessbegleitung. Diese ist seit Anfang des Jahres gesetztlich geregelt. Die Angebote sind vielfältig.

Was der Gesetzgeber im Paragraph 406g der Strafprozessordnung geregelt hat, ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung eines Gerichtsprozesses – also zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens. So erklären der Offenburger Verein Aufschrei und die Diakonie, wozu sich Dagmar Stumpe-Blasel und Christiane Glombitza zur psychosozialen Prozessbegleitung qualifiziert haben und beim Landgericht gelistet sind.

Aufgabe der Prozessbegleitung ist nicht die Aufklärung des Tatgeschehens, was bedeutet, dass über das Tatgeschehen selbst nicht gesprochen wird. Denn die Intention dieser Begleitung ist es, Ängste und Unsicherheiten abzubauen, weil bei Betroffenen während des Ablaufs von Ermittlungs- und Strafverfahren oft Ohnmachtsgefühle entstehen, die zu existenziellem Kontrollverlust führen können.

Dass sowohl Aufschrei als auch die Diakonie im evangelischen Kirchenbezirk Ortenau sich dieser Thematik angenommen haben, ist für deren Verantwortliche eine logische Folge ihres Engagements. Schließlich steht die Opferhilfe auf der Agende der beiden.

Keine Rechtsberatung

So begleitet Dagmar Stumpe-Blasel zu ihrer Arbeit bei Aufschrei als Diplomsozialpädagogin und Traumaberaterin in der Prozessbegleitung nur Opfer sexueller Gewalt, während Christiane Glombitza Menschen bei Nachstellung, Stalking, häuslicher Gewalt, Hasskriminalität und Menschenhandel mit ihrer Kompetenz als Diplompädagogin zur Seite steht. »Wir müssen aber klarstellen, dass wir weder Rechtsberatung noch Therapie anbieten oder durchführen«, betonen Stumpe-Blasel und Glombitza.

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Dafür bereiten sie Gerichtsverhandlungen mit Opfern vor, sind bei der Verhandlung – auch bei nicht öffentlicher – anwesend und betreuen während dieser Zeit. Sie sprechen auch nach einer Verhandlung mit den ihnen Anvertrauten und können auf deren Wunsch auch auf andere Beratungsstellen hinweisen.

Ebenso sehen Stumpe-Blasel und Glombitzka eine ihrer Aufgaben darin, schon im Vorfeld einer Verhandlung Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten zu vermitteln oder zu Beginn des Kontakts über das Prozedere einer Anzeige zu sprechen.

Begleitung ist kostenlos

Mit dem Gang an eine breite Öffentlichkeit wollen sowohl Carola Geppert-Tesch, Vorsitzende des Vereins Aufschrei, als auch Juliane Weerenbeck, Geschäftsführerin der Diakonie, daran erinnern, dass ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung besteht, diese kostenlos ist und ihre Einrichtungen bei der Antragsstellung behilflich sein können.

Finanziell treten sowohl Aufschrei als auch die Diakonie in Vorleistung, denn sie erhalten für die Arbeit ihrer Prozessbegleiterinnen von der Justiz lediglich eine Pauschale. Vorausgesetzt, die beiden Damen werden eingesetzt, was aktuell noch auf sich warten lässt, und das, obwohl beider Qualifikation wie auch die anderer bei der Justiz vorliegt.

Info

Kontakt

Sie erreichen Dagmar Stumpe-Blasel vom Offenburger Verein Aufschrei unter • 0781 / 3100 oder per E-Mail an dagmar.stumpe@aufschrei-ortenau.de. Christiane Glombitza von der Diakonie Ortenau steht bei Fragen unter • 07851 / 7086620 oder per E-Mail an christiane.glombitza@diakonie.ekiba.de zur Verfügung.

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