Drei Ortenauer wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt
Drei Ortenauer sind verurteilt worden, weil sie Sozialversicherungsbetrug begangen haben. Bei einem Arbeitgeber geht es um eine Summe von rund 130.000 Euro. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs.
Der schwerwiegendste Fall betrifft laut dem Hauptzollamt einen in der südlichen Ortenau ansässigen Inhaber eines Hausmeisterdiensts. Er habe Sozialversicherungsbetrug in Höhe von rund 130.000 Euro begangen. Der 32 Jahre alte Geschäftsmann hatte Aufträge an vier angeblich selbständige Subunternehmer vergeben, heißt es weiter. Die vier Männer seien aber tatsächlich ausschließlich als Arbeitnehmer für ihn tätig gewesen. Das in diesem Fall zuständige Amtsgericht Freiburg habe gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, die zu einer zweijährigen Bewährung ausgesetzt wurde.
133 Fälle
In einem weiteren Fall deckten die Zöllner nach eigenen Angaben den Sozialversicherungsbetrug des Inhabers eines Gewerbebetriebs im Raum Kehl auf, der in 133 Fällen, so sah es das Amtsgericht Kehl schließlich als erwiesen an, Arbeitsentgelt für vier Beschäftigte vorenthalten und veruntreut hatte. Den Sozialversicherungsträgern sei so ein Schaden in Höhe von fast 67.000 Euro entstanden. Das Gericht habe gegen den 58-jährigen Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ebenfalls das Amtsgericht Kehl verhängte demzufolge gegen eine Barbesitzerin im Ortenaukreis eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro, weil die 33-jährige Frau vier Personen 18 Monate lang geringfügig beschäftigt, diese jedoch bei der zuständigen Einzugsstelle nicht angemeldet hatte. Zu der Geldstrafe für Betrug in 18 Fällen komme die Schadenssumme in Höhe von mehr als 2100 Euro, die die Frau zurückbezahlen müsse. Gegen die Frau seien durch die Zollbehörde bereits zu einem früheren Zeitpunkt Strafverfahren durchgeführt worden.