Ex-Heimkind will nicht für Mutter zahlen: Einigung angeboten
Das Sozialamt des Ortenaukreises fordert von einer 55-Jährigen Geld für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Mutter. Doch die als Kind im Heim aufgewachsene Frau will nicht bezahlen. Nun ging der zweite Prozesstag in Offenburg mit einem Einigungsvorschlag zu Ende – die 55-Jährige müsste dann weniger zahlen.
Mit einem Vergleichsvorschlag ist am Dienstag der zweite Prozesstag um finanzielle Forderungen der Behörden an ein ehemaliges Heimkind in Offenburg zu Ende gegangen.
Die mittlerweile 55 Jahre alte Frau aus dem hessischen Rodgau im Kreis Offenbach wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen. Der Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, bestätigte den Vergleichsvorschlag des Gerichts. Demnach würde seine Mandantin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts – er beträgt etwa 760 Euro – monatlich zahlen.
Ob sie sich auf den Vorschlag einlässt, ließ ihr Anwalt zunächst offen. »Wir prüfen das«, sagte er nach dem Ende der nicht-öffentlichen Sitzung am Familiengericht in Offenburg.
Sozialamt fordert Geld von der Klägerin
Die Mutter hatte die 55-Jährige kurz nach der Geburt weggegeben. Die Frau wuchs im Kinderheim auf und hatte nach eigenen Angaben weitgehend keinen Kontakt mehr zur Mutter. Die Mutter lebt nun in Offenburg in einem Pflegeheim. Das Sozialamt des zuständigen Ortenaukreises fordert den Angaben zufolge Geld für die Heimkosten der pflegebedürftigen Mutter. Dagegen wehrt sich die Frau und klagt gegen das Amt.