Geblitzter Feuerwehrmann: Oberlandesgericht lehnt Beschwerde ab
Im Fall des auf dem Weg zur Feuerwache geblitzten Feuerwehrmanns Marco Dürr hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Rechtsbeschwerde des Offenburgers abgelehnt.
Am 9. Mai war der Offenburger Feuerwehrmann Marco Dürr in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Amtsgericht Offenburg zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 80 Euro verurteilt worden. Dürr war auf dem Weg zu einem Einsatz mit seinem Privatwagen in der Kinzigstraße geblitzt worden - mit 89 Stundenkilometern statt der erlaubten 50. Mit der Stadtverwaltung war daraufhin ein Streit entbrannt, da Dürr die Strafe von zunächst 160 Euro und einem Punkt nicht akzeptieren wollte. Gegen das Urteil hat Dürr beim Oberlandesgericht Karlsruhe einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, der nunmehr als unbegründet verworfen wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte zur Begründung, dass bereits ausreichend obergerichtlich geklärt worden sei, dass ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr nach Auslösung eines Alarms bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus mit seinem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtung aufweist, die zulässige Geschwindigkeit nur maßvoll überschreiten darf.