Getötete Artistin aus dem Europa-Park: Prozessbeginn im Januar

Nach dem Leichenfund hatte die Polizei im Mai 2019 das Gebiet um den Altrhein nach weiterem Beweismaterial abgesucht. ©Archivfoto: Benedikt Spether
Knapp zwei Jahre nach dem Tod einer 33-jährigen Artistin aus dem Europa-Park im Mai 2019 muss sich der Ex-Freund der Frau ab dem 22. Januar in Freiburg vor Gericht verantworten. Zunächst sollte ihm aus Mangel an Beweisen nicht der Prozess gemacht werden.
Der Ex-Freund der am 18. Mai 2019 bei Rust tot im Altrhein entdeckten 33-jährigen ukrainischen Artistin aus dem Europa-Park muss sich ab dem 22. Januar in Freiburg vor Gericht verantworten. Dem 31-jährigen Kubaner werden vorsätzliche Tötung und Computerbetrug vorgeworfen, wie das Landgericht Freiburg mitteilte.
Der Angeklagte, der ebenfalls im Europa-Park als Künstler tätig gewesen sei, soll die 33-Jährige am 29. oder 30. April 2019 im Wohnwagen des Paars auf dem Parkgelände nach einem Streit erwürgt haben. Anschließend soll er den Leichnam in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen beschwert und in den Altrhein geworfen haben, wo der Sack mit dem Leichnam erst am 18. Mai 2019 aufgefunden wurde. Nach der Tat soll der 33-Jährige die EC-Karte seiner getöteten Freundin genutzt haben, um von ihrem Konto insgesamt 1310 Euro abzuheben.
Mangel an Beweisen?
Noch im Oktober 2019 kam der Mann aus der Untersuchungshaft. Damals hieß es, dem 31-Jährigen könne aus Mangel an belastbaren Beweisen nicht der Prozess gemacht werden. Das Freiburger Schwurgericht entschied, den Tatverdächtigen auf freien Fuß zu setzen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hatte aber im Februar vergangenen Jahres der Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger auftretenden Eltern der Toten stattgegeben, sodass es nun doch zum Prozess kommt.
Woran die Frau gestorben ist, habe die Obduktion des bereits teilweise verwesten Leichnams nicht klären können, hieß es im Februar. Hinweise auf einen Unfalltod hätten sich aber nicht ergeben, stattdessen werde von Fremdverschulden ausgegangen. Viele Indizien – vor allem Spuren in dem Wohnwagen und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen – sprechen laut OLG dafür, dass der Ex-Freund die Frau getötet hat.
Das Urteil wird für den 25. Februar erwartet.